Das Regierungspräsidium Stuttgart verbessert weiter die Durchwanderbarkeit der Fils für Fische und andere Wasserlebewesen. Mit Beginn am 2. März 2015 werden die Arbeiten an der Brücke im Bereich der Bahnhofstraße in Eislingen aufgenommen. Dabei werden die im Fluss dort vorhandenen kleinen Wehre so zu einer sogenannten rauen Rampe umgebaut, dass sie für Fische und Kleinlebewesen in jeder Richtung passierbar werden.
Für den Umbau werden 4 bis 5 Wochen Bauzeit benötigt. Die Ausführungszeit wurde so gewählt, dass zum einen die Schonzeit für die Forellen zu Ende ist und zum anderen die im Frühjahr laichenden Fische noch nicht beeinträchtigt werden. Weil die Fils derzeit wenig Wasser führt, kann voraussichtlich mit dem Bagger im Flussbett gearbeitet werden. Regierungspräsident Johannes Schmalzl sagt: „Das Land investiert in diese ökologische Maßnahme knapp 100.000 Euro.“ Und betont: „Wir legen großen Wert darauf, dass durch den Einbau der Rampe die Hochwassersituation nicht verschlechtert wird.“
In den vergangenen Jahren wurden insgesamt 14 landeseigene Wehre in der Fils mit Gesamtkosten von 500.000 Euro zu rauen Rampen umgebaut. In den nächsten Wochen sollen dann auch noch drei weitere Wehre in der Stadt Uhingen umgebaut und durchgängig gemacht werden. Nach dem Ende der Umbauarbeiten in Eislingen und in Uhingen werden alle landeseigenen Wanderhindernisse in der Fils beseitigt sein. Die Fils wird dann von der Mündung in den Neckar bis zur Stadt Süßen auf rund 30 Kilometern Länge vollkommen ökologisch durchgängig sein. Regierungspräsident Schmalzl: „Ich freue mich, dass die Fils im Regierungsbezirk Stuttgart eines der ersten großen Gewässer im Lande ist, das diese nach europäischem und deutschem Recht erforderliche Voraussetzung für einen guten Gewässerzustand nahezu vollständig erfüllt.“
Die Baustellenzufahrt zum Wehr im Bereich der Bahnhofstraße erfolgt von der in Fließrichtung rechten Flussseite aus über die Filsstraße. Das Regierungspräsidium bittet alle Betroffenen um Verständnis für die zeitweiligen, unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch Lärm und Baustellenverkehr.
Hintergrundinformation:
Im Fluss vorhandene Wehre und stufenartige Abstürze sind Wanderhindernisse für Fische und Kleinlebewesen. Sie verhindern, dass die Tiere die ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium angepassten optimalen Lebensräume und geeignete Laichplätze aufsuchen können. Bei Hochwasser werden Fische, Krebse etc. flussabwärts von der Strömung mitgenommen. Wegen der nicht überwindbaren Wehre und Abstürze können diese Wassertiere nach dem Hochwasser nicht mehr stromaufwärts gelangen.
Durch den Bau einer rauen Rampe kann die Durchgängigkeit bzw. die Überwindbarkeit an den Wanderungshindernissen wieder hergestellt werden. Dabei wird zur Überwindung des Höhenunterschieds an einem Wehr oder Absturz unter Verwendung großer Steine eine schiefe Ebene mit einem Gefälle von nur 5 Prozent eingebaut. So können die Fische und die an der Gewässersohle lebenden Kleinlebewesen auch den Aufstieg schaffen. Die Beseitigung der Wanderhindernisse in den Flüssen wird in der EU-Wasserrahmenrichtlinie und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gefordert. An den größeren Flüssen, den sogenannten Gewässern erster Ordnung, ist dies die Aufgabe des Landes, hier des Landesbetriebs Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart. An den anderen Bächen und Flüssen sind dafür die Städte und Gemeinden verantwortlich.
PM