THE LÄNDARZt geht in die nächste Runde: Vom 1. bis 31. März 2024 sind wieder Bewerbungen für die 75-Medizin-Studienplätze der Landarztquote möglich

Die Landarztquote in Baden-Württemberg geht in die vierte Runde: Vom 1. bis einschließlich 31. März 2024 können sich Interessierte unabhängig von ihrer Abiturnote über www.ländarzt.de für einen von 75 Studienplätzen im Bereich Humanmedizin bewerben.

Was dahinter steckt? Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten.

Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte die Bedeutung des Programms: „Mit der Landarztquote stärken wir die hausärztliche Versorgung in unseren ländlichen Regionen und geben gleichzeitig jungen ambitionierten Menschen die Chance, sich den Traum vom Medizinstudium zu erfüllen. Das Besondere dabei ist, dass unser Fokus auf der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber liegt – und das unabhängig von der Abiturnote.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Das große Interesse an der Landarztquote in Baden-Württemberg ist auch weiterhin ungebrochen. Auch im vierten Bewerbungsdurchgang werden wir sicherlich viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden, die bereit sind, sich durch ihren späteren beruflichen Einsatz für die Gesundheit der Menschen einzusetzen. Das Schöne an der Landarztquote ist, dass wir dadurch zukünftige Ärztinnen und Ärzte gewinnen, die genau dort im Land tätig sind, wo sie am meisten gebraucht werden. Sie stellen mitunter auch ihre persönlichen Interessen hinten an, um für unsere Gesellschaft die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten – und erbringen damit einen sozial und gesellschaftlich enorm wichtigen Beitrag. Genau diese Menschen brauchen wir, um bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Land unterstützen zu können. Ich freue mich wirklich sehr über jede Bewerbung.“

Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen auf www.ländarzt.de hochladen und sich für einen der 75 Studienplätze qualifizieren. Nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung folgt die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.

Bei der Vergabe der Studienplätze kommt es nicht auf die Abiturnote an. Für die Vergabe der Studienplätze zählt vielmehr das Ergebnis des medizinischen Eignungstests (TMS) und bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich – ob beruflich oder ehrenamtlich – sind auch von Vorteil.

Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung im Land. Das Berufsbild der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn man kann sich in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, spezialisieren. Der spätere Einsatzort wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt wie beispielsweise Betreuungspflichten.

Weitere Informationen sowie ein Video mit Einblicken in das Programm und das Berufsbild finden Sie auf der Internetseite von THE LÄNDARZT.

Einblicke in die Kampagne „THE LÄNDARZT – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“ erhalten Sie auf unseren Social-Media-Kanälen auf Instagram, LinkedIn und Facebook.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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