Besetzungsverfahren war korrekt / Vorwurf der Befangenheit vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen

Zu den am 12.02.2024 in der NWZ und GZ von Herrn Georg Gallus (Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion und Mitglied des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Göppingen) erhobenen Vorwürfen, teilen wir mit:

Die von Herrn Gallus erhobenen Vorwürfe entbehren jedweder Grundlage. Das Verfahren zur Besetzung der Position des neuen Vorstandsvorsitzenden ist korrekt abgelaufen. Zu diesem Schluss kommt
auch das Regierungspräsidium Stuttgart. Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 hat das Regierungspräsidium den Vorwurf der Befangenheit bei der Wahl des neuen Vorstandsvorsitzenden zurückgewiesen. Auch zum von der Kreissparkasse gewählten Verfahren zur Nachbesetzung hat das Regierungspräsidium keine Bedenken geäußert.

Die Kreissparkasse Göppingen sieht angesichts der klaren Äußerungen des Regierungspräsidiums auch keinen Anlass, das gegenwärtig noch laufende Bewerbungsverfahren für die Besetzung des stellvertretenden Vorstandes zu unterbrechen.

PM Kreissparkasse Göppingen

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