Verkehrsbeeinträchtigung auf der B 10 / Geislinger Steige (26.02.2024 – 19.05.2024 (Bauabschnitt 1))
Aufgrund der Sanierung der Geislinger Steige (eine Maßnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart) muss eine Vollsperrung in Fahrtrichtung Ulm eingerichtet werden.
Die Umleitung erfolgt über die Türkheimer Steige nach Türkheim – Nellingen – Oppingen – Reutti – Amstetten. Die Restfahrbahnbreite der Geislinger Steige beträgt 3,25 m.
Von Ulm kommend gibt es eine Einbahnstraßenregelung.
Der Friedhof ist über den Rorgensteig erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung wird während der Bauzeit aufgehoben.
Die Bushaltestelle „Friedhof“ wird voraussichtlich bis Anfang Oktober 2024 nicht angefahren. Die Linie 965 fährt in unmittelbarer Nähe die Haltestelle „Äußere Hauptstraße“ an.
Da Geh- und Radweg ebenfalls saniert werden, wird eine Umleitung entlang der Rohrach eingerichtet.
Der Wohnmobilstellplatz „Weißer Weg“ kann nur in Bauabschnitt 2 (voraussichtlich vom 18. Mai bis 2. Juni 2024) und 4 (voraussichtlich vom 27. Juli bis 8. September 2024) nicht angefahren werden.
Verkehrsbeeinträchtigung im Kreuzungsbereich Wilhelmshöhe/Türkheimer Straße (bis zum 24.02.2024)
Aufgrund der Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen muss im Kreuzungsbereich Wilhelmshöhe bis Türkheimer Straße 25/1 eine Wanderbaustelle mit Ampelregelung eingerichtet werden.
Für die Dauer von einer Woche ist die Einfahrt in die Zeppelinstraße vom Kreuzungsbereich der Wilhelmshöhe nicht möglich. Die Ausfahrt in Richtung Karlstraße ist gegeben.
Verkehrsbeeinträchtigung am Lindenhof (K 1441, bis 31.03.2024)
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs muss die K 1441 auf Höhe des Lindenhofs 4 halbseitig gesperrt werden.
Verkehrsbeeinträchtigung in der Oberböhringer Straße (K 1439, bis 31.03.2024)
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs muss die K 1439 auf Höhe der Oberböhringer Straße 18 halbseitig gesperrt werden.
Verkehrsbeeinträchtigung in der Wölkstraße (12.02.2024 – 11.03.2024)
Aufgrund einer Gerüststellung und der Straßenbreite muss die Wölkstraße zwischen Gebäude Nr. 27 und Nr. 33 voll gesperrt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle betroffenen Anlieger*innen und Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis für diese Maßnahmen.
PM Stadt Geislingen an der Steige