Silvester ist der Tag der Vorfreude auf das Neue Jahr. Diese Freude ist gepaart mit vielen Veranstaltungen und Festen. Im kleinen wie im großen Kreis. Pünktlich zu Mitternacht kommen in den Städten und Kommunen an zentralen Punkten die Menschen zusammen um gemeinsam zu feiern. Und zu böllern.
Das kann durchaus ungefährlich bleiben, wenn der Umgang mit Böllern verantwortungsvoll erfolgt. Um das Feiern möglichst sicher zu ermöglichen, haben viele Kommunen zusammen mit der Polizei Sicherheitskonzepte erstellt. Ein Teil dieser Konzepte sind Verfügungen, wo etwa das Böllern nicht gestattet ist. Die Polizei hat viele zusätzliche Beamte im Einsatz, um darüber hinaus für Sicherheit zu sorgen. Auch das ist Teil der Konzepte. Die Behörden wollen den Menschen ein unbeschwertes Feiern ermöglichen und diejenigen, die andere gefährden oder belästigen rechtzeitig in die Schranken weisen. Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist. Es ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich. Darin warnt die Polizei etwa vor illegalen, selbstgebastelten Böllern und mahnt, einfachste Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wie etwa ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten.
Das Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind – wird die Gebrauchsanleitung beachtet – sicher. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist. Ausdrücklich wird in dem Informationsblatt davor gewarnt, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch das selber Basteln von Böllern ist nicht nur strafbar, sondern ebenfalls lebensgefährlich! Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Verletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern: – Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. – Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten. – Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. – Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wo das böllern nicht erlaubt ist. – Das Abbrennen der Böller ist grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Weitere Einschränkungen zu den Tageszeiten erfragen Sie ebenfalls bei Ihrer Kommunalverwaltung. – Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. – Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten. – Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen. – Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden. – Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein. – Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten. – Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden. Das Informationsblatt der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/.
PM Polizeipräsidium Ulm