Silvesterfeuerwerk – Abbrennverbot bitte beachten

Geislingen kann stolz auf seine intakte historische Altstadt mit vielen Holzfachwerkhäusern sein! Diese Holzbauweise ist einmalig in der Region vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden wie dem Alten Zoll oder dem Alten Bau. Aber auch das Alte Rathaus, das Dekanat, das Kohn´sche Haus, das Pfarrhaus und viele weitere Häuser sind Kulturdenkmäler unserer Stadt und deshalb besonders wertvoll.
Diesen Wert zu erkennen und die historischen Gebäude zu schützen ist gemeinsame Aufgabe unserer Stadtgesellschaft auch und gerade an Silvester.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung) ist Silvesterfeuerwerk daher in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden verboten.
Dies betrifft vor allem die historische Altstadt, aber natürlich auch alleinstehende Gebäude. Darüber hinaus ist auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altenheimen aus Gründen des Lärmschutzes verboten. Und wir bitten, ebenfalls das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims den Tieren zuliebe zu unterlassen.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Abbrennverbot zum Schutze unserer Fachwerkhäuser sowie aus Lärmschutzgründen über den Jahreswechsel unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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