Am Donnerstag durfte eine 31-Jähriger nach einer Kontrolle in Geislingen nicht mehr weiterfahren.
Gegen 10.20 Uhr kontrollierte die Polizei den Autofahrer in der Stuttgarter Straße. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war. Der bosnische Führerschein war jedoch ungültig. Da der 31-Jährige schon seit mehr als 180 Tagen in Deutschland wohnt, verlor sein ausländischer Führerschein die Gültigkeit. Der Mann sieht nun einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen und durfte nicht mehr weiterfahren.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind.
PM Polizeipräsidium Ulm