BdSt erinnert an Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung: Steuerzahler haben Zeit bis zum 2. Oktober 2023 bzw. bis zum 31. Juli 2024

Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, sollte sich langsam beeilen. Denn die Abgabefrist endet für jene am 2. Oktober 2023. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage anzuschreiben.

Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auf den 31. Juli 2024. Dennoch sollten die Steuerzahler auch hier nicht bis kurz vor Toresschluss warten, sondern sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt und abgegeben werden kann.

Entspannt können diejenigen Steuerzahler sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dafür haben die Steuerzahler vier Jahre Zeit, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Dies zu tun lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Denn im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung rund 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.

Wer für seine anstehende Steuererklärung noch eine Übersicht benötigt, auf was es zu achten gilt, kann die „Checkliste Einkommensteuer 2022“ kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württem­berg unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 anfordern.

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.

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