Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Dadurch werden versiegelte Flächen zu Sonnenkraftwerken.
Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen – das ist eine der vielen Maßnahmen in Baden-Württemberg, um die Energiewende im Land voranzubringen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Mit dem am 30. März 2023 gestarteten Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen.
„Wir überdachen bereits bestehende Parkplätze im Land mit Photovoltaik-Anlagen und verwandeln somit versiegelte Flächen in wahre Sonnenkraftwerke. Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Sonnenenergie im Land weiter voran“, betonte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker in Stuttgart.
Förderprogramm schafft Anreiz für bestehende Parkplatzflächen
Vor diesem Hintergrund schafft das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit seinem Förderprogramm einen Anreiz, Photovoltaik (PV) auf bestehenden Parkplätzen auszubauen. Gefördert werden zum einen Investition in eine PV-Überdachung von bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen, dies in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Anlage. Zum anderen wird die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten unterstützt.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
In einem ersten Schritt stehen für das Förderprogramm 2,5 Millionen Euro bereit. Das Förderprogramm wird im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert.
Anträge können bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden:
Projektträger Karlsruhe (PTKA): Antrags- und Informationsunterlagen