Gehölzschonzeit vom 01.03. bis 30.09.

Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschonzeit. Sie dauert an bis zum 30. September. In dieser „Sommerpause“ dürfen

Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen,
Hecken,

lebende Zäune,

Gebüsche,

andere Gehölze

sowie Röhrichte

nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachende Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch Fledermäuse, Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, geschützt werden. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind u. a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gartenhecken.

Alte Bäume mit Höhlen und starkem Totholz sowie ausgewiesene Naturdenkmale stehen unbhängig von der Gehölzschonzeit ganzjährig unter besonderem Schutz, da sie wichtigen Wohnraum für Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere bieten.

Für weitere Auskünfte insbesonder auch in unklaren Fällen steht das Landratsamt Göppingen unter
Tel. 07161 2022261 und EMail: umweltschutzamt@lkgp.de zur Verfügung.

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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