Krisenplanung im Landkreis Göppingen – Mögliche Störungen bei der Energieversorgung sind in den Alarm- und Einsatzplänen berücksichtigt, die Notfallvorsorge der Bevölkerung ist jedoch unerlässlich

Die Notfallplanungen des Landratsamtes Göppingen als untere Katastrophenschutzbehörde berücksichtigen viele verschiedene Schadens- und Einsatzszenarien, so auch beispielsweise einen flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall. Die bestehenden Pläne werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst.

So wurden in den letzten Monaten auch die Auswirkungen einer möglichen Gasmangellage mit den entsprechenden Fachbereichen ermittelt und vorbereitende Maßnahmen getroffen. Neben den Aufgaben als Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise beispielsweise auch für die Alarmierung der Feuerwehren verantwortlich. Den hierzu erforderlichen Alarmierungssystemen kommt im Schadensfall eine wesentliche Bedeutung zu, da nur so die Hilfe und Unterstützung der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und ggf. auch der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes zügig erfolgen und zuverlässig alarmiert werden kann.

Die regulären Telekommunikationskanäle wie Festnetztelefon, Mobilfunk und Internet sind in der Regel unmittelbar von Störungen der Energieversorgung betroffen. Örtliche Notfalltreffpunkte sollen daher Notfallmeldungen aufnehmen und weiterleiten, aber auch die Bevölkerung entsprechend informieren können. Eine Rahmenempfehlung des Landes zur Einrichtung und zum Betrieb solcher Notfalltreffpunkte wurde den Städten und Gemeinden vor Kurzem zur Verfügung gestellt.

Trotz aller Anstrengungen und Vorkehrungen sind bei sämtlichen möglichen Schadensereignissen und Krisen aber die Selbst- und Nothilfefähigkeiten jeder und jedes Einzelnen gefordert. Die Möglichkeiten und Ressourcen des Katastrophenschutzes und dessen Einrichtungen und Organisationen sind begrenzt, insbesondere bei großflächigen Szenarien, bei denen keine zeitnahe Unterstützung von außerhalb möglich ist.

Informationen und Ratgeber zur Notfallvorsorge und zum richtigen Handeln in Notsituationen werden auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kostenfrei zur Verfügung gestellt:

https://www.bbk.bund.de

Die Empfehlungen sehen insbesondere eine Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser für 10 Tage vor, beinhalten aber auch viele weitere Hinweise und Empfehlungen.

 

PM Landratsamt Göppingen Rechts- und Ordnungsamt

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