Am gestrigen Mittwoch (04.05.2022) hat der Zoll die -Baustelle der Klinik am Eichert in Göppingen kontrolliert. Überprüft wurden die aktuell auf der Baustelle beschäftigten Arbeiter hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Dabei wurden 250 Arbeitnehmer erfasst, 14 der Bauarbeiter waren lt. Angaben der Zollbehörde illegal beschäftigt, bei der Prüfung im Oktober 2021 waren es hingegen 40 Bauarbeiter. Um welche Firmen es sich handelt, ist nicht bekannt. Die ALB FILS KLINIKEN haben zu diesem Verfahren keinen Anspruch auf Auskunft durch die Behörden.
Grundsätzlich vergeben die ALB FILS KLINIKEN ihre Bauaufträge über öffentliche Ausschreibungen nach VOB und Vergabehandbuch Bund. Sämtliche Prozesse und Fristen im Verfahren sind nach VOB/A geregelt. In den entsprechenden Verträgen werden die Unternehmen unter anderem dezidiert verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich ihrer Arbeiter und Angestellten, insbesondere Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherung, genauestens zu befolgen. „Dass dies nicht eingehalten wurde, ist nicht akzeptabel“, betont der Kaufmännische Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN, Wolfgang Schmid. „Wir unterstützen die konsequente, lückenlose und schnelle Aufklärung und werden weiterhin – wie vom Kreistag beschlossen – engmaschig eigene Stichproben und Kontrollen durchführen, zu denen wir zwar rechtlich nicht verpflichtet sind, aber moralisch in jedem Falle.“ Gleichzeitig betont er, dass das Neubauprojekt Klinik am Eichert mit diesen Problemen nicht alleine stehe. Auch andere Großbaustellen seien im Baugeschehen damit konfrontiert und haben mitunter vergleichbare Auffälligkeiten bei Überprüfungen durch die Zollbehörde.
Zu unseren Routinemaßnahmen der beauftragten Baustellen-Security gehören die tägliche stichprobenartige Überprüfung der Personalien der Bauarbeiter aufgrund der Personalmeldungen der Firmen. Bei Abweichungen wird Kontakt zu den betreffenden Firmen mit der Bitte um Klärung aufgenommen. Grundsätzlich sind alle Firmen aufgefordert, personelle Veränderungen mitzuteilen, sowie veränderte Subunternehmer zur Freigabe vorzulegen. Eine Kontrolle der Gültigkeit von ausländischen behördlichen Dokumenten, wie Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis kann weder terminlich noch fachlich beurteilt werden.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die ALB FILS KLINIKEN das konkrete Prüfergebnis der Zollbehörde erst über die Berichterstattung in den Medien erfahren haben.
PM ALB FILS KLINIKEN GmbH