Corona: Aktuelle Infos aus dem Landskreis

Am Mittwoch (23.03.2022) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 16.03.2022) im Landkreis Göppingen vier Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bei den Verstorbenen handelt es sich um vier Frauen. Eine der Frauen war über 60, eine über 70 und zwei über 80 Jahre alt. Keiner der Todesfälle stand im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.

Aktuell wurden in 13 Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt 60 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet. An den meisten Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es positive Fälle. Die Einrichtungen handeln beim Auftreten von positiven Fällen nach den Vorgaben des Kultus- bzw. Sozialministeriums. Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgt daher nicht mehr in jedem Fall.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 23.03.2022, im Landkreis Göppingen 417 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 66.704 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 1703,4,  in ganz Baden-Württemberg bei 1926,2. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 8,1 (Stand 22.03.2022, 16 Uhr). Am 16.03.2022 wurden um 12:00 Uhr 245 COVID-Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.

Seit dem 19. März gilt bundesweit ein neues Infektionsschutzgesetz, das die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde entsprechend angepasst. Hinsichtlich der derzeit sehr hohen Infektionszahlen werden in Baden-Württemberg einige Schutzmaßnahmen vorerst aufrechterhalten. Bereits entfallen sind die bisher gültige Stufenregelung des Landes, Personenobergrenzen bei privaten Treffen oder Veranstaltungen und Kontaktbeschränkungen. Die allgemeine Maskenpflicht und Testpflichten in mehreren Bereichen bleiben bestehen. Alle aktuellen Informationen rund um das Coronavirus, aktuelle Empfehlungen und rechtlich verbindliche Vorgaben können auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: www.landkreis-goeppingen.de/coronavirus. Auch positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen können sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronapositiv über alle gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben und Verhaltensempfehlung informieren. Alle Impfmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder im Landkreis Göppingen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung übersichtlich zusammengestellt.

Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 16. März 2022 bundesweit in Kraft getreten ist. Die bisher eingegangenen Meldungen über Personal im medizinischen Bereich, das dem Arbeitgeber bis zum 15.03. keinen Immunitätsnachweis vorgelegt hat, werden bereits im Gesundheitsamt bearbeitet. Bei jedem Fall wird ein Prüfungsverfahren eingeleitet, aus dem sich ergibt, ob ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für die betroffene Person angeordnet werden kann.

Alle Informationen zum datenschutzkonformen Meldeportal für betroffene Einrichtungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/einrichtungsbezogeneimpfpflicht. Das Bundesgesundheitsministerium klärt außerdem viele detaillierte Fragestellungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/ auf.

PM Landratsamt Göppingen

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