Eschenbach: Eine Halle für alle?!

 

Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde Eschenbach ist beschlossene Sache: Unter Einhaltung aller Formerfordernisse hat am vergangenen Freitag eine Bür­gerinitiative die erforderliche Zahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren vorgelegt.

Die Verwaltung hatte noch am selben Tag die Prüfung der Unterschriften vorgenommen und – in Erwartung des Bür­gerbegehrens – zu einer außerordentlichen Gemeinderats­sitzung eingeladen, die in dieser Woche stattgefunden hat.

In dieser Sitzung wurde vom Gemeinderat

– das Bürgerbegehren für zulässig erklärt

– der Abstimmungstag für den Bürgerentscheid auf Sonn­tag, 20. September 2015 festgelegt

– die Fragestellung als Grundlage für den Bürgerentscheid übernommen und

– die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses beschlossen.

Erforderlich scheint an dieser Stelle ein Blick zurück:

Seit rund zwei Jahrzehnten beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat in Eschenbach nun schon mit Überlegun­gen zum Bau einer Mehrzweckhalle. Das Thema war stets aktuell, wenig umstritten und wurde im Laufe der Jahre mit unterschiedlicher Intensität bearbeitet.

Zuletzt hatte es wieder deutlich an Fahrt aufgenommen:

– Die Verwaltung hat immense Vorarbeiten geleistet, für fachliche Abklärungen gesorgt und erkleckliche Zuschüsse ausgelotet, nicht zuletzt gelang auch noch der Aufkauf der für die Halle vorgesehenen Grundstücke südlich des Nettoparkplatzes.

– Die Bürgerschaft wurde mitgenommen, indem Vertreter aller örtlichen Vereine und Gruppierungen am Runden Tisch teilnehmen konnten, in dessen Sitzungen Nut­zungsbedarfe analysiert und die Größe der geplanten Halle herausgearbeitet wurde. Unmittelbar danach er­folgte eine Bürgerversammlung (im Übrigen im Laufe der Jahre nicht die erste zu diesem Thema), öffentliche Gemeinderatssitzungen und jeweils umfassende Bericht­erstattungen im Mitteilungsblatt.

– Der Gemeinderat hat – als gewähltes bürgerschaftliches Vertretungsorgan – jeweils mit großer Mehrheit (nur 2 Gegenstimmen) weit reichende Beschlüsse getroffen, und spätestens seit dem positiven Beteiligungsbeschluss des Heininger Gemeinderates stehen die Ampeln zur Reali­sierung des Projektes auf Grün.

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 30.6.2015 zum Bau einer Mehrzweckhalle, hat sich eine intensive Diskussion über das Für und Wider der getroffe­nen Entscheidung entwickelt, die nun dazu führt, dass alle wahlberechtigten Eschenbacher Bürgerinnen und Bürger zu einem Bürgerentscheid am 20.9.2015 aufgerufen sind.

Die im Rahmen des Bürgerbegehrens vorgelegten Unter­schriften nun als Dokument gegen die Hallenpläne zu wer­ten, wäre völlig überzogen: Im Augenblick sind es lediglich Unterschriften, die erreichen wollten, dass die Bürger das letzte Wort zur Eschenbacher Hallenplanung haben – so wird es nun kommen, und das ist gut so.

Denn: Einzelne Gemeinderäte hatten ebenso wie ich selbst in der Vergangenheit durchaus auch schon die Möglichkeit der Abhaltung eines Bürgerentscheids zu dieser wichtigen Gemeindeangelegenheit vor Augen – und nur deshalb wie­der verworfen, weil die jetzigen Rahmenbedingungen den Bau der Halle nicht nur als sinnvoll, bedarfsgerecht und attraktivitätssteigernd für die ganze Gemeinde, sondern auch finanziell als gut machbar erscheinen lassen.

Mit einer ausführlichen Informationsbroschüre (Herausgabe geplant in KW 37), einer nochmaligen Bürgerversammlung am 14. September sowie Veröffentlichungen im Mitteilungs­blatt möchte die Gemeinde Eschenbach Ihnen für die an­stehende Entscheidung eine sachlich-informative Grundlage geben – wobei dabei neben Verwaltung und Bürgerinitiative auch die fraktionsübergreifende Gemeinderatsgruppierung pro Halle zu Wort kommen wird.

Ich bitte Sie schon heute: Nutzen Sie die vielfältigen Infor­mationsangebote und machen Sie am 20.9.2015 von Ihrem Stimmrecht Gebrauch! Es ist sehr wichtig, dass diese für die Zukunft unserer Gemeinde bedeutende Entscheidung von einer breiten Mehrheit der Bürgerschaft getragen wird!

Thomas Schubert

Gemeinde Eschenbach – Landkreis Göppingen

Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerent­scheids am 20. September 2015 zu der Frage: „Sind Sie für die Aufhebung des Grundsatzbe­schlusses des Gemeinderats vom 30. Juni 2015 zum Bau einer Mehrzweckhalle in Eschenbach?“

In seiner Sitzung am 11. August 2015 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zu der Frage: „Sind Sie für die Auf­hebung des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats vom 30. Juni 2015 zum Bau einer Mehrzweckhalle in Eschen­bach?“ zugelassen (§ 21 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung)*.

Der Bürgerentscheid findet statt am Sonntag,

  1. September 2015.

Entschieden ist die Frage, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 % der Stimmberech­tigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Haupt­wohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bür­germeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Weg­zug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimm­berechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldege­setz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift­lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlord­nung beizufügen.

Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Eschenbach bereit.

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt wer­den und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versi­cherung – spätestens bis zum Sonntag, 30. August 2015 beim Bürgermeisteramt Eschenbach eingehen.

Eschenbach, 13. August 2015

Bürgermeisteramt

gez. Thomas Schubert

Bürgermeister

*Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gese­hen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis wird jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl bzw. die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.

PM

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