Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde Eschenbach ist beschlossene Sache: Unter Einhaltung aller Formerfordernisse hat am vergangenen Freitag eine Bürgerinitiative die erforderliche Zahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren vorgelegt.
Die Verwaltung hatte noch am selben Tag die Prüfung der Unterschriften vorgenommen und – in Erwartung des Bürgerbegehrens – zu einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen, die in dieser Woche stattgefunden hat.
In dieser Sitzung wurde vom Gemeinderat
– das Bürgerbegehren für zulässig erklärt
– der Abstimmungstag für den Bürgerentscheid auf Sonntag, 20. September 2015 festgelegt
– die Fragestellung als Grundlage für den Bürgerentscheid übernommen und
– die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses beschlossen.
Erforderlich scheint an dieser Stelle ein Blick zurück:
Seit rund zwei Jahrzehnten beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat in Eschenbach nun schon mit Überlegungen zum Bau einer Mehrzweckhalle. Das Thema war stets aktuell, wenig umstritten und wurde im Laufe der Jahre mit unterschiedlicher Intensität bearbeitet.
Zuletzt hatte es wieder deutlich an Fahrt aufgenommen:
– Die Verwaltung hat immense Vorarbeiten geleistet, für fachliche Abklärungen gesorgt und erkleckliche Zuschüsse ausgelotet, nicht zuletzt gelang auch noch der Aufkauf der für die Halle vorgesehenen Grundstücke südlich des Nettoparkplatzes.
– Die Bürgerschaft wurde mitgenommen, indem Vertreter aller örtlichen Vereine und Gruppierungen am Runden Tisch teilnehmen konnten, in dessen Sitzungen Nutzungsbedarfe analysiert und die Größe der geplanten Halle herausgearbeitet wurde. Unmittelbar danach erfolgte eine Bürgerversammlung (im Übrigen im Laufe der Jahre nicht die erste zu diesem Thema), öffentliche Gemeinderatssitzungen und jeweils umfassende Berichterstattungen im Mitteilungsblatt.
– Der Gemeinderat hat – als gewähltes bürgerschaftliches Vertretungsorgan – jeweils mit großer Mehrheit (nur 2 Gegenstimmen) weit reichende Beschlüsse getroffen, und spätestens seit dem positiven Beteiligungsbeschluss des Heininger Gemeinderates stehen die Ampeln zur Realisierung des Projektes auf Grün.
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 30.6.2015 zum Bau einer Mehrzweckhalle, hat sich eine intensive Diskussion über das Für und Wider der getroffenen Entscheidung entwickelt, die nun dazu führt, dass alle wahlberechtigten Eschenbacher Bürgerinnen und Bürger zu einem Bürgerentscheid am 20.9.2015 aufgerufen sind.
Die im Rahmen des Bürgerbegehrens vorgelegten Unterschriften nun als Dokument gegen die Hallenpläne zu werten, wäre völlig überzogen: Im Augenblick sind es lediglich Unterschriften, die erreichen wollten, dass die Bürger das letzte Wort zur Eschenbacher Hallenplanung haben – so wird es nun kommen, und das ist gut so.
Denn: Einzelne Gemeinderäte hatten ebenso wie ich selbst in der Vergangenheit durchaus auch schon die Möglichkeit der Abhaltung eines Bürgerentscheids zu dieser wichtigen Gemeindeangelegenheit vor Augen – und nur deshalb wieder verworfen, weil die jetzigen Rahmenbedingungen den Bau der Halle nicht nur als sinnvoll, bedarfsgerecht und attraktivitätssteigernd für die ganze Gemeinde, sondern auch finanziell als gut machbar erscheinen lassen.
Mit einer ausführlichen Informationsbroschüre (Herausgabe geplant in KW 37), einer nochmaligen Bürgerversammlung am 14. September sowie Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt möchte die Gemeinde Eschenbach Ihnen für die anstehende Entscheidung eine sachlich-informative Grundlage geben – wobei dabei neben Verwaltung und Bürgerinitiative auch die fraktionsübergreifende Gemeinderatsgruppierung pro Halle zu Wort kommen wird.
Ich bitte Sie schon heute: Nutzen Sie die vielfältigen Informationsangebote und machen Sie am 20.9.2015 von Ihrem Stimmrecht Gebrauch! Es ist sehr wichtig, dass diese für die Zukunft unserer Gemeinde bedeutende Entscheidung von einer breiten Mehrheit der Bürgerschaft getragen wird!
Thomas Schubert
Gemeinde Eschenbach – Landkreis Göppingen
Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids am 20. September 2015 zu der Frage: „Sind Sie für die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats vom 30. Juni 2015 zum Bau einer Mehrzweckhalle in Eschenbach?“
In seiner Sitzung am 11. August 2015 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zu der Frage: „Sind Sie für die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats vom 30. Juni 2015 zum Bau einer Mehrzweckhalle in Eschenbach?“ zugelassen (§ 21 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung)*.
Der Bürgerentscheid findet statt am Sonntag,
- September 2015.
Entschieden ist die Frage, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Eschenbach bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, 30. August 2015 beim Bürgermeisteramt Eschenbach eingehen.
Eschenbach, 13. August 2015
Bürgermeisteramt
gez. Thomas Schubert
Bürgermeister
*Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis wird jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl bzw. die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.
PM