Um auf die rückläufigen Inzidenzen der Corona-Infektionen in zahlreichen Landkreisen und Städten zu reagieren, hat das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Corona-Verordnung an die aktuelle Lage angepasst. Die neuen Regelungen sehen hierbei auch raschere Lockerungen für Landkreise und Städte vor, in denen der Schwellenwert von 35 stabil an 5 Tagen in Folge unterschritten ist.
Auch für den Landkreis Göppingen gelten diese Erleichterungen ab dem 09.06.2021, da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis stabil an 5 Tagen in Folge unter der Schwelle von 35 geblieben ist. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen ist am 08.06.2021 erfolgt.
Nach den neuen Regelungen treten dann zusätzlich zu den bereits ab 07.06.2021 gültigen Lockerungen, auch die weiteren Erleichterungen des § 21 Absatz 5a CoronaVO des Landes in Kraft.
Die Erleichterungen betreffen zahlreiche Bereiche. So entfällt beispielsweise die Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2, 3 für den Außenbereich. Weitere Lockerungen betreffen vor allem Feiern, Messen sowie Kultur- und Informationsveranstaltungen, wobei hier die Anzahl der möglichen Teilnehmer insbesondere im Außenbereich deutlich erweitert wird.
Zudem können Schülerinnen und Schüler bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, nun auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist.
Für den Landkreis Göppingen gelten daher ab dem 09. Juni 2021
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die Erleichterungen der Öffnungsstufen 1-3
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die Erleichterungen bei einer Inzidenz unter 50
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sowie die Erleichterungen bei einer Inzidenz unter 35
nach dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg.
Der Stufenplan ist in einer Übersicht abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf.
Mit der Feststellung des Gesundheitsamtes sind auch geänderte Regelungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit verbunden. Details hierzu sind in der entsprechenden Corona-Verordnung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/ zu finden. Diese Änderungen gelten ab Donnerstag, 10. Juni 2021.
Änderungen der Regelungen können sich insbesondere bei wieder steigenden Infektionszahlen – entsprechend dem Stufenplan des Landes – nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen ergeben.
Zu beachten ist, dass – mit Ausnahmen der explizit geregelten Bereiche – grundsätzlich weiterhin die Maskenpflicht und das Abstandsgebot, Hygieneregeln, Testkonzepte und Regelungen zur Kontaktdokumentation gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
PM Landratsamt Göppingen