Betreuungsgebühren werden verrechnet

Die regulären Beiträge für die Schülerbetreuung und die Mittagsverpflegung wurden für den Monat April bereits eingezogen; die Beiträge für Mai wurden von der Stadt vorab ausgesetzt und nicht belastet. Bereits abgebuchte Gebühren werden mit den kommenden Monaten verrechnet. Um zusätzliche Gebühren und Fehlerquellen zu vermeiden, werden die Erziehungsberechtigten dringend gebeten, von Rücklastschriften abzusehen.

Die Gebührenabrechnung der Betreuung und Verpflegung für unter 3-Jährige und für über 3-Jährige erfolgt für die Zeit vom 1. bis 16. April regulär. Aufgrund der ab dem 19. April geltenden Notbetreuung wird für diese Zeit eine taggenaue Abrechnung gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Göppingen erfolgen.

Die Gebührenabrechnung der Hortbetreuung und Verpflegung für die Zeit vom 1. bis 11. April erfolgt ebenfalls regulär. Aufgrund der ab dem 12. April geltenden Notbetreuung wird für diese Zeit eine taggenaue Abrechnung gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Göppingen erfolgen.

Die Stadt bedauert sehr, dass die Familien erneut großen Belastungen ausgesetzt werden, jedoch ist die aktuelle Pandemielage im Landkreis immer noch sehr angespannt. Um die Kontakte so gering wie möglich zu halten, werden die Eltern eindringlich gebeten, ihre Kinder nur für die tatsächlichen Bedarfstage zur Notbetreuung anzumelden. Diese in Anspruch genommene Notbetreuung und gegebenenfalls Mittagsverpflegung wird tageweise nachberechnet.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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