Hermann Färber MdB: „Keine Bürokratie für mithelfende Familienangehörige“

Bundestagsabgeordneter und MIT einig: Praxistaugliche Dokumentationspflicht beim Mindestlohn nötig

„Der seit 1.1.2015 geltende Mindestlohn hat mit seinen Dokumentationspflichten zu neuen bürokratischen Belastungen geführt, unter denen besonders mittelständische Industrie- und Handwerksbetriebe sowie familiengeführte Unternehmen leiden. Das wollen wir ändern.“ So begründet der Bundestagsabgeordnete Hermann Färber seine Unterstützung eines Antrags des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion. Darin wird u. a. gefordert, den Schwellenwert für die Dokumentationspflichten von 2.958 € auf 1.900 € im Monat zu senken.

„Auch mit dem niedrigeren Schwellenwert wird Missbrauch ausreichend verhindert. Für viele kleine Unternehmen wäre das schon eine große Entlastung.“ Das Arbeitsministerium hat in einer schriftlichen Antwort auf seine parlamentarische Anfrage mitgeteilt, dass unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige zwar keine Dokumentationspflichten haben, wohl aber vertragliche, gegen Entgelt Angestellte. Letztere dürfen daneben dennoch unentgeltlich mithelfen. Mein Ziel ist es, mitarbeitende Familienangehörige ganz von der Dokumentationspflicht zu befreien. Denn hier ist eine klare Trennung vom Beschäftigungsverhältnis zur unentgeltlichen Mitarbeit nicht kontrollierbar“, hebt Hermann Färber hervor.

„Die Dokumentation soll dem Arbeitnehmer Rechtssicherheit vor Ausbeutung geben. Wenn aber gar nicht geklärt werden kann, ob ein Angehöriger jetzt vertragsgemäß arbeitet oder unentgeltlich mithilft, dann macht auch die Dokumentation keinen Sinn. Außerdem entspricht ein solcher Zwang unter engen Verwandten in keiner Weise meinem Verständnis von Familie und der Lebenswirklichkeit.“
Eine praxistaugliche Anpassung der Dokumentationspflicht unterstützt auch die Mittelstandsvereinigung der CDU im Kreis Göppingen (MIT), mit der sich Hermann Färber zu einem Wirtschaftsgespräch in Zell traf. Der MIT-Vorsitzende Eduard Freiheit verdeutlichte: „Ob Gastronomen, Hoteliers, Sportvereine, Bäckereien und weitere mittelständische Betriebe – überall bedeutet der Mindestlohn Einschränkungen, Reduzierungen und Bürokratie. Der Mindestlohn muss praxistauglich ausgestaltet werden. Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht im Bürokratiemonster für Unternehmen und Vereine enden.“

Den Mindestlohn beim ehrenamtlichen Engagement bei Vereinen sieht auch Färber als weiteres Problem: „Viele Mitbürger engagieren sich hier sehr stark und erhalten vom Verein ein kleines Zubrot als Anerkennung. Das ist aber nie dazu gedacht, die gesamte Arbeitszeit zu honorieren. Auch hier muss es eine einfachere und unbürokratischere Lösung geben. Es kann nicht sein, dass ein engagierter Vereinsvorstand mit einem Fuß in der Illegalität steht.“

Bild: Hermann Färber MdB beim MIT-Wirtschaftsgespräch in Zell.

 

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