Corona: Todesfälle und Situation in den Pflegeheimen im Zusammenhang mit dem Coronavirus / Ab 19.04. sind alle Personen ab 60 Jahren impfberechtigt

Am heutigen Mittwoch (14.04.2021) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Die Anzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie liegt bei 181. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 07.04.2021) im Landkreis Göppingen sechs Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bei den Verstorbenen handelt es sich um einen Mann und fünf Frauen. Von den verstorbenen Frauen waren zwei über 70 und drei über 80 Jahre alt. Bei dem verstorbenen Mann handelt es sich um einen über 80 Jahre alten Mann. Keiner der Todesfälle steht im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung im Landkreis.

Aktuell konnte das Coronavirus in einer Pflegeeinrichtung im Landkreis bei Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen nachgewiesen werden. Nach heutigem Stand sind insgesamt drei Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv auf das Corona-Virus getestet. Die Situation in den Pflegeeinrichtungen des Landkreises ist ruhig.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 14.04.2021, 102 neue Corona-Fälle im Landkreis Göppingen (Stand 14 Uhr). Seit Beginn der Pandemie wurden damit insgesamt 9393 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Davon sind bereits 8387 Personen wieder genesen und insgesamt 181 Personen verstorben. Aktuell sind 825 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen beträgt 223,1 (Stand 13.04.2021, 16 Uhr).

Die täglichen Fallzahlen nehmen deutlich zu. Deshalb treten im Landkreis Göppingen weitere Verschärfungen in Kraft. Seit dem heutigen Mittwoch gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Demnach dürfen sich die Bürger*innen des Landkreises zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnung oder sonstigen Unterkünften aufhalten. Ab Freitag, dem 16.04.2021, tritt eine Testpflicht für Personal und Kunden von körpernahen Dienstleistungen in Kraft. Außerdem muss die Personenzahl bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften so beschränkt werden, dass maximal eine Person pro 10m² Fläche teilnimmt. Bei Bestattungen im Freien dürfen maximal 50 statt 100 Personen anwesend sein. Zudem darf ab Freitag nur noch eine Person zu einem bestehenden Haushalt hinzukommen. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht gezählt werden.

Alle Details zu den Verschärfungen sowie die vollständigen Allgemeinverfügungen sind unter www.landkreis-goeppingen.de abrufbar.

Nur durch die Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger kann ein Rückgang der Fallzahlen und der 7-Tage-Inzidenz erzielt werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Lockerungen der bestehenden Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Darüber hinaus ist auch eine Entlastung der Kliniken, deren Kapazitäten an den Grenzen sind, von großer Wichtigkeit. Das Gesundheitsamt appeliert eindringlich an die Bevölkerung des Landkreises, die bisher geltenden Hygienemaßnahmen, sowie auch die ergänzenden Verschärfungen äußerst ernst zu nehmen und einzuhalten.

Das Sozialministerium hat bekanntgegeben, dass ab Montag, den 19.04.2021 in Baden-Württemberg auch alle Personen zwischen 60 und 69 Jahren impfberechtigt sind. Im Landkreis Göppingen fallen in diese Altersgruppe ca. 32.000 Personen. Die restlichen Personengruppen aus der Prioritätsgruppe 3, § 4 der Corona-Impfverordnung (“Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität”) sind jedoch weiterhin nicht impfberechtigt. Stand 13.04.2021 wurden 29.519 Impfungen durch das Kreisimpfzentrum (KIZ), die Mobilen Impfteams des KIZ Göppingen sowie des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) Ulm im Landkreis Göppingen durchgeführt.

PM Landratsamt Göppingen

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