Testpflicht: Handwerksorganisationen bieten Betrieben Unterstützung an

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) bezeichnet die durch die Bundesregierung verabschiedete Test-Angebotspflicht für Unternehmen weiter als unangemessen. Währenddessen haben die Handwerkskammern und einige Verbände im Land ein umfassendes Unterstützungsangebot in Sachen Tests für die Betriebe aufgebaut. 

„Die Politik behandelt die Wirtschaft in dieser schweren Krise nach dem Motto: Und hast Du kein Glück, kommt auch noch Pech dazu. Die geplante Testpflicht ist eine schwere zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Auch sei weiterhin unbeantwortet, was eine teure Pflicht zum Testangebot bringe, wenn das Angebot vom Arbeitnehmer nicht angenommen werden muss. „Unsere Betriebe können sich jedenfalls kaum angemessen vorbereiten. Bund wie Land dürfen sie dabei nicht allein lassen, wenn sie schon die Verantwortung für ein funktionierendes Testsystem auf die Wirtschaft abwälzen. In anderen Ländern funktioniert dies übrigens besser.“ Immerhin seien offenbar auch Selbsttests durch die Mitarbeiter zulässig.

Unabhängig haben die Handwerkskammern bereits intensiv verschiedene Unterstützungsangebote aufgebaut – zusätzlich zu den Möglichkeiten, die viele Fachverbände und Handwerksbetriebe selbst schon freiwillig geschaffen haben. Diese reichen von einer ausführlichen Zusammenstellung von zugelassenen Testanbietern über umfangreiche Schulungen in der richtigen Anwendung von Schnelltests bis hin zu einem kompletten Einkaufssystem für Schnelltests in großen Mengen und zu vergünstigten Konditionen. Reichhold: „Damit leisten die Handwerksorganisationen einen entscheidenden Beitrag, damit die geplante Testpflicht überhaupt flächendeckend in Betrieben umgesetzt werden kann. Umso wichtiger ist, dass der Staat die Kosten, die den ohnehin belasteten Unternehmen entstehen, übernimmt.“

 

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/120515/

Schreibe einen Kommentar