Um die vom Alb-Donau-Kreis und den Gemeinden der Laichinger Alb beauftragte Machbarkeitsuntersuchung zur Einrichtung eines Bahnhalts in Merklingen zu besprechen, traf sich heute (24. Juli 2015) Verkehrsminister Winfried Hermann mit kommunalen Vertretern aus dem Alb-Donau-Kreis (dem Landrat und allen Bürgermeistern im Umfeld des Projektes), der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis (SPD), den Landtagsabgeordneten Nicole Razavi (CDU), Martin Rivoir (SPD), Nikolaus Tschenk (GRÜNE) und Karl Traub (CDU), den Gutachtern der Arbeitsgemeinschaft Ramboll-Obermeyer, Manfred Leger und Sven Hantel von der Deutschen Bahn AG sowie Experten der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI).
Das Ergebnis vorweg genommen: Die Machbarkeitsuntersuchung weist einen Kosten-Nutzen-Indikator deutlich unter Eins aus. Bei diesem Ergebnis wäre mit dem geplanten Bahnhof kein positiver volkswirtschaftlicher Nutzen verbunden und eine Förderung durch das Land nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ausgeschlossen.
„Bei diesem Ergebnis sind mir die Hände für eine Förderung des Merklinger Bahnhalts gebunden. So wichtig ich diesen Halt für die Region auch halte, kann ich nicht gegen geltendes Recht verstoßen“, sagte Minister Hermann nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Schnelle, aber teure Züge, deren Einsatz erforderlich wäre, um den durch einen Halt in Merklingen verursachten Zeitverlust bis zum jeweils nächsten Hauptbahnhof wieder aufzuholen, machen das Projekt unwirtschaftlich. Dennoch bekräftigte der Verkehrsminister die Chancen, die mit einer direkten Anbindung der Laichinger Alb an den Schienenpersonennahverkehr verbunden sind und sagte eine weitere Prüfung zu.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs machten sich alle Beteiligten Gedanken, wie der Halt dennoch sinnvoll, wirtschaftlich tragbar und zeitlich umsetzbar möglich gemacht werden könnte. „Wir haben verschiedene Wege geprüft, was rechtlich und haushaltsrechtlich möglich ist“, so Hermann nach dem Gespräch.
Im Teilnehmerkreis wurden verschiedene Lösungsalternativen diskutiert: Eine Überlegung ist, inwieweit ein Halt auf der Neubaustrecke in die Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) einbezogen werden und der Bund sich an der Finanzierung beteiligen kann. Dies scheint gerechtfertigt, da das Land mit 950 Millionen Euro einen hohen Zuschuss für die Neubaustrecke Stuttgart – Ulm gewährt und dem Bund hierfür zudem erhebliche Mittel der Europäischen Union zum Ausbau der transeuropäischen Netze zufließen. Dazu wird das Land mit dem Bund Gespräche führen. Ergänzend wird das Land prüfen, inwieweit Landeshaushaltsmittel aus dem für die Projekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen – Ulm gebildeten Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden können. Minister Hermann wies ausdrücklich darauf hin, dass diese neuen Überlegungen unter dem Vorbehalt der rechtlichen und finanziellen Umsetzbarkeit stehen.
Die Kommunen der Raumschaft sagten nach kurzer Beratung unter Vorbehalt zu, 13 Millionen Euro für die Infrastruktur beizutragen. Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hatte bereits am 15. Dezember 2014 bei einer Gegenstimme beschlossen, sich mit einem Drittel an den Planungskosten für den Bahnhalt einschließlich Machbarkeitsstudie zu beteiligen sowie die kompletten Kosten für den ÖPNV auf der Straße zu tragen, die mit dem Bahnhalt verbunden sind und jährlich rund 1 Million Euro ausmachen.
Für die Gemeinden der Laichinger Alb äußerten sich Laichingens Bürgermeister Klaus Kaufmann und Merklingens Bürgermeister Sven Kneipp wie folgt: „Mit den nun unter Vorbehalt zugesagten 13 Millionen Euro haben wir unsere finanzielle Schmerzgrenze erreicht. Jetzt werden wir und unsere Kollegen gegenüber den jeweiligen Gemeinderäten auch dafür eintreten und für positive Beschlüsse in den Gremien werben, damit die Gelder bewilligt werden können.“
Heinz Seiffert, Landrat des Alb-Donau-Kreises, sicherte die Anbindung des Halts an den Öffentlichen Personennahverkehr zu: „Wir haben den Bahnhalt immer befürwortet. Einzige Voraussetzung war, dass das Baukosten- und Finanzierungsrisiko überschaubar bleibt. Mit dem nun von den Gemeinden zugesagten Festbetrag ist dies aber gegeben. Auch der vom Kreistag gefasste Beschluss muss damit nicht geändert werden.“
Sven Hantel von der Deutschen Bahn AG ergänzte, dass der Bahnhalt technisch noch möglich sei, dass die Zeit aber dränge. Bis zum Herbst müsse die Vorplanung vorliegen, sonst müsste mit Mehrkosten gerechnet werden. Wenn die Finanzierung stehe, würde die Bahn den Halt auch planen und bauen. Dennoch, so Hantel, müsse klar sein, dass die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm nicht gefährdet sein dürfe.
Sowohl Landrat Seiffert wie auch die Bürgermeister freuten sich, dass das Projekt Bahnhalt Merklingen doch noch weiter verfolgt wird und lobten die offene und konstruktive Atmosphäre des Gespräches mit Minister Hermann.
PM