Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 24. Februar 2021

Entzerrung des Schülerverkehrs – Höherer Infektionsschutz:
Seit Beginn des Schuljahres fördert das Land fast vollständig zusätzliche Schulbusfahrten, um überfüllte Schulbusse zu vermeiden. Bis Ende vergangenen Jahres konnten so über 2.000 zusätzliche Fahrten angeboten werden.  Ebenso wichtig ist die Entzerrung des Schülerverkehrs durch gestaffelte Schulanfangszeiten. Für Schulen mit gestaffeltem Unterrichtsbeginn und/oder Wechselunterricht werden die Anreize für zusätzliche Busse nochmal erhöht. In solchen Fällen gelten künftig reduzierte Auslösewerte, ab denen zusätzliche Schulbusse bestellt werden können, die das Land maßgeblich finanziert – und zwar, wenn die Hälfte der Sitzplätze in einem Bus besetzt ist.

Quarantäneregeln bei neuartigen Virusvarianten – Gefahr von Mutanten eindämmen:

Auch in Baden-Württemberg breiten sich neuartige Virusvarianten wie die sogenannte britische Mutante aus, die signifikant ansteckender sind als der bekannte „Wildtyp“ des Virus. Deshalb ist es notwendig, die Quarantäneregeln anzupassen. Die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird von zehn auf 14 Tage verlängert. Das gilt ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person und von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusmutation. Schüler können sich erst ab dem fünften Tag freitesten lassen, sobald feststeht, dass bei der positiv getesteten Person keine neuartige Virusvariante festgestellt wurde.

Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden geändert:
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne verbleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit. Da die Virusmutanten jedoch eine neue Variante darstellen, wird diese Befreiung auf drei Monate reduziert.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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