Rauchwarnmelder retten Leben und verursachen zusätzliche Feuerwehreinsätze

Durch den Einsatz von privaten Rauchwarnmeldern sind Menschen in ihren Wohnräumen besser vor tödlichem Brandrauch geschützt. Eine aktuelle Auswertung der Feuerwehr Göppinger zur Auslösung von Rauchwarnmeldern führte nun zu neuen Erkenntnissen bei einem gefährlichen Einsatzphänomen.

Bei einem Brand entsteht immer gefährlicher Rauch, der sich lautlos und noch vor dem Feuer in der Wohnung ausbreitet. Er enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu Bewusstlosigkeit und innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen kann. Besonders nachts, wenn alle schlafen, besteht die größte Gefahr. Ein Rauchwarnmelder warnt hier rechtzeitig. Wenn Menschen in ihren eigenen vier Wänden in Deutschland sterben, kommen die wenigsten durch Verbrennungen ums Leben, sondern häufig durch eine Rauchvergiftung.

Kommandant Karlheinz Widmeyer (Foto): „Wenn jahrzehntelang in Gebäuden kein Brand ausbrach heißt das nicht, dass keine Brandentstehungsgefahr besteht, sondern lediglich, dass sich kein Brandgeschehen in der Vergangenheit ereignete. Private Rauchwarnmelder sorgen immer für zusätzliche Sicherheit und sollten allein schon aus diesem Grunde vorhanden sein.“

Anruf auf der Notrufnummer 112

Generell gilt bei einem ausgelösten privaten Rauchwarnmelder: Lieber einmal zu viel als im entscheidenden Brandfall nicht anrufen, dem aufmerksamen Nachbarn wird der Einsatz auf keinen Fall in Rechnung gestellt. Bei einem Anruf auf der Notrufnummer 112 wegen einem ausgelösten Rauchwarnmelder, werden u.a. folgende Fragen von den Leitstellendisponent*innen der Integrierten Leitstelle Göppingen gestellt:

  • Betrifft es eine Wohnung im Mehrfamilienhaus oder ein Einzelhaus?
  • Sind Sie Nachbar oder Bewohner?
  • Wann haben Sie die Bewohner das letzte Mal gesehen?
  • Ist es ein langer Warnton mit kurzer Pause oder kurze Töne mit langer Pause?
  • Riecht es verbrannt oder sehen Sie Flammen?
  • Sehen Sie Rauch, wenn ja, welche Farbe hat der Rauch?

 

Gefährliches Phänomen tritt zu häufig auf

Im Auswertungszeitraum von Januar 2019 bis September 2020 kam es im Stadtgebiet zu insgesamt 774 Einsätzen der Feuerwehr Göppingen. 46 Brandeinsätze sind dabei auf die Auslösung eines Rauchwarnmelders in Wohnräumen zurückzuführen. Die Hälfte der Rauchwarnmeldereinsätze stellten sich vor Ort als sogenannte „Echtalarme“ heraus, die ein Eingreifen der Feuerwehr Göppingen notwendig machte und beispielsweise durch Plastik auf dem Herd, Essen auf dem Herd oder durch den Brand eines Abfalleimers ausgelöst wurden.

Kommandant Karlheinz Widmeyer: „Bei wiederum 50% der Echtalarme durch Rauchwarnmelder treffen wir vor Ort keine Bewohner und angebranntes Essen an. Dieses Phänomen ist in dieser quantitativen Ausprägung in den letzten Jahren in Göppingen so noch nicht aufgetreten und besorgt mich wegen der hohen Brandentstehungs- und Ausbreitungsgefahr.“

Die statistische Auswertung zeigt ebenfalls, dass die Hälfte (23 Einsätze) der privaten Heimrauchmeldereinsätze sogenannte „Fehlalarme“ waren. Bei einem Fehlalarm handelt es sich um die Auslösung eines Einsatzes, obwohl tatsächlich vor Ort keine Gefahr bestand. In Göppingen liegt die Fehlalarmquote auf vergleichbarem Niveau mit anderen Städten. Zurückzuführen sind diese Fehlalarme auf unterschiedlichste Gründe, die sich nicht immer verifizieren lassen.

Rauchmelder in 5 Schritten prüfen und pflegen

Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

Doch bevor Sie die Rauchmelder prüfen, noch etwas Wichtiges vorab:

Dokumentieren Sie, wann Sie Ihre Rauchmelder geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht haben (abgestaubt, Batterie gewechselt, etc.). Halten Sie sich immer an die Herstellerangaben, wie oft geprüft werden soll, mindestens jedoch alle 12 Monate plus/minus 3 Monate. Die Herstellerangaben finden Sie in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders. Bewahren Sie diese gut auf. Als Vermieter geben Sie diese an den Mieter weiter, sofern der Mieter für die Wartung zuständig ist. Haben Sie einen Dienstleister mit der Wartung beauftragt, geben Sie ihm die Anleitung weiter.

INFO: Die 5 größten Irrtümer 

Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum:
Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

Ein Rauchwarnmelder im Flur reicht – Irrtum:
Rauchwarnmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

Die Rauchwarnmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum:
Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!

Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum:
Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.

Qualität von Rauchwarnmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

Rauchmelder weltweit und regional im Einsatz

Mehrere europäische Länder sowie die USA erkannten schon früh eine Rauchwarnmeldepflicht und haben diese gesetzlich verankert. In Deutschland hat die Verbreitung von Rauchwarnmeldern erst im Jahr 2000 mit der Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ fahrt aufgenommen. Diese Kampagne führte dazu, dass einige Bundesländer einige Zeit später in ihre länderspezifischen Bauordnungen die Rauchwarnmelderpflicht aufgenommen haben. Vorreiter in Deutschland war 2003 das Land Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg verankerte in der Landesbauordnung zum 10. Juli 2013 die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten galt erst eine Übergangsfrist, die zum 31.12.2014 endete.

Derzeitige Rauchwarnmeldertechnik

Rauchwarnmelder für den häuslichen Bedarf funktionieren nach dem Prinzip der Lichtstreuung: Im Inneren der Geräte befindet sich eine Messkammer, in der regelmäßig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Sobald Rauch eindringt, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dann reagiert der Melder und löst das Warnsignal aus. Diese Funktionsweise ist jedoch sehr fehleranfällig – auch Wasserdampf, der nach dem Duschen durch die geöffnete Badezimmertür in die Wohnung dringt, kann auf diese Weise den Alarm auslösen, genau wie Zigarettenrauch oder angebranntes Essen. Das macht Rauchwarnmelder sogar indirekt zur potenziellen Gefahr für Leib und Leben: nämlich für all jene, bei denen es wirklich brennt – und wo die Feuerwehr nicht rechtzeitig kommt, weil sie gerade zu einem Fehlalarm ausgerückt ist.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/blaulichtreport/115189/

Schreibe einen Kommentar