„Fehlende Deutschkenntnisse sind für die zu uns kommenden Menschen vielfach der entscheidende Engpass bei der Hinführung zum Arbeitsmarkt. Bislang haben wir auch keine Qualifikationen und Fähigkeiten erhoben. Mit dem Resultat, dass sie oft ungenutzt blieben“, sagte der Landtagsabgeordnete Jörg Matthias Fritz
Mit der gestern in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift „Deutsch für Flüchtlinge“ schaffe das Integrationsministerium für die Stadt- und Landkreise das Angebot, Deutsch-Sprachkurse für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Landesmitteln zu fördern. Ab sofort könnten die Kreise Anträge beim Integrationsministerium stellen. Die Förderung des Spracherwerbs sei ein Kernstück des Programms „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“, so Fritz weiter
Mit dem Asylkompromiss habe der Bund die Beschäftigungschancen für Flüchtlinge verbessert. Bislang seien Asylbewerber zu langen Wartezeiten gezwungen gewesen, jetzt könnten sie bereits nach drei Monaten arbeiten. „Wir greifen die neuen Regelungen im Asylrecht auf und schaffen Möglichkeiten für Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive und für Betriebe“, so der Abgeordnete der Grünen
Die Verwaltungsvorschrift sehe ein ineinander greifendes Bündel von Maßnahmen vor, mit denen das Land auch die Steuerungsfunktion der Stadt- und Landkreise stärke sowie das Zusammenspiel in Netzwerken vor Ort fördert. Die Landesregierung schaffe für Asylbewerber und Flüchtlinge ein Angebot an Grund- und Aufbaukursen in Deutsch als Fremdsprache. Die Kursformate seien analog zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge angelegt. Das Angebot sei auch offen für Flüchtlinge, die sich bereits länger hier aufhalten, sofern sie keinen Zugang zu anderen Sprachförderangeboten, insbesondere zu den Integrationskursen des Bundes, haben.
Zudem startet das Integrationsministerium jetzt damit, mitgebrachte berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten sowie Sprachkompetenzen bei neu ankommenden Flüchtlingen vor Ort zu erheben.
„Wir wollen Flüchtlingen eine neue Heimat geben. Dafür sind die Beherrschung der Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt die entscheidenden Voraussetzungen. Dafür schaffen wir jetzt auch die richtigen Bedingungen“, so Fritz abschließend.
Hintergrundinformationen:
Hinsichtlich des Spracherwerbs sind folgende Maßnahmen zuwendungsfähig:
- Die Teilnahme an einem Grundkurs von insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE), der es ermöglichen soll, das Sprachniveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu erreichen; durch den Grundkurs wird das Mindestsprachförderangebot nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ersetzt.
- Die Teilnahme an einem Aufbaukurs mit dem Ziel, das Sprachniveau B1 GER zu erreichen, wenn die oder der Teilnehmende erfolgreich einen Grundkurs absolviert hat oder bereits über Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus A1 GER verfügt; förderfähig ist die Teilnahme an weiteren 300 UE eines zertifikatsbezogenen Sprachkurses (Aufbaukurs) oder an einem Kurs zur berufsbezogenen Deutschförderung mit 400 UE (Aufbaukurs Beruf).
- Die Teilnahme an einem Aufbaukurs mit dem Ziel, das Sprachniveau B2 GER oder C1 GER zu erreichen, wenn die oder der Teilnehmende nachweislich über Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus B1 GER beziehungsweise B2 GER verfügt.
- Außerdem sind die Kosten für Abschlusstests förderfähig. Für die Teilnahme an Maßnahmen des Spracherwerbs wird ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.
PM