Göppingen: Grillen verboten

Angesichts der hochsommerlichen Temperaturen und der langanhaltenden Trockenheit ist das Grillen und Feuermachen am Grillplatz Oberholz bis auf weiteres untersagt.

Die Stadtverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang auch an das generelle Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober nach § 83 Waldgesetz für Baden-Württemberg und ruft zur besonderen Vorsicht auf.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/filstalexpress/11447/

Schreibe einen Kommentar