Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 07. Oktober 2020

Infektionsschutz in Unternehmen
Auch Unternehmen haben mit der Herausforderung zu kämpfen, die Ausbreitung der virenhaltigen Aerosole in geschlossenen Räumen einzudämmen. Dafür können auch technische Lüftungsanlagen notwendig sein, wenn sonstige Maßnahmen wie Lüften nicht ergriffen werden können oder nicht ausreichen. Das Land plant, gerade kleinere und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen. Das Angebot soll eine Erstberatung umfassen, um möglichst vielen Unternehmen schnell sinnvolle und effektive Lüftungskonzepte aufzuzeigen. Ebenso soll mit einer begleitenden Studie parallel die wissenschaftliche Grundlage für eine effektive Beratung geschaffen werden. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums wird nun dem Ministerrat vorgestellt. Auch soll ein enger Austausch mit dem   Aerosol-Expertenrat des Wissenschaftsministeriums stattfinden.

Beschränkung privater Feiern

Land setzt MPK-Beschluss um: Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am         29. September eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage beschlossen. Diesen Beschluss setzt das Land nun in Form eines Erlasses des Sozialministeriums um. Künftig gilt: Wird in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten, muss die zuständige Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Landratsamt/Gesundheitsamt bei privaten Feiern eine Höchstteilnehmerzahl festlegen. Für Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll sie auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden, in privaten Räumen werden 25 Teilnehmer empfohlen.
Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird, sind weitere Maßnahmen durch die Gesundheitsämter nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Städte zu erlassen. Die Teilnehmerzahl soll dann auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen beschränkt werden, in privaten Räumen werden nicht mehr als 10 Teilnehmer empfohlen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygienekonzepten zugelassen werden. Über die Befristung der Maßnahmen entscheiden jeweils die Landkreise bzw. die örtlichen Behörden.

Schülerbeförderung nach den Herbstferien

Förderprogramm wird verlängert: Das Land fördert seit Beginn des Schuljahres den Einsatz zusätzlicher Schulbusse mit 80 Prozent. Die Förderung war ursprünglich bis zu den Herbstferien Ende Oktober angedacht, wird nun aber bis zum Jahresende verlängert, unter anderem wegen der steigenden Infektionszahlen. Der Einsatz zusätzlicher Busse soll das Ansteckungsrisiko auf dem Schulweg verringern.

Entschädigungsansprüche für Eltern

Wenn die Kinder in Quarantäne müssen: Eltern können künftig auch dann Entschädigung erhalten, wenn nur einzelne Klassen einer Schule oder nur eine Kita-Gruppe nach Hause in Quarantäne geschickt wird und sie dadurch Verdienstausfälle erleiden, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Bislang konnten Eltern diese Ansprüche anmelden, wenn eine Einrichtung komplett geschlossen wurde. Eine Entschädigung kommt aber nicht in Betracht, wenn sich ein Kind außerhalb der Schule angesteckt hat und in Quarantäne muss.

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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