Coronavirus: Kiga-Gebühr wird erlassen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden am  17. März 2020 alle Kindertagesstätten und Schulen geschlossen. Lediglich eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Tätigkeiten arbeiten, wurde noch gewährleistet. Nachdem die Kinder fast drei Monate lang keine Möglichkeit hatten, den Kindergarten oder die Schulkind-Betreuung zu besuchen, schlug die Stadtverwaltung in der gestrigen Gemeinderatssitzung vor, auf die Gebühren für die Monate April, Mai und Juni zu verzichten.

Der Gemeinderatsbeschluss dazu war einstimmig.  Für den Monat März, in dem ab dem 17. die Einrichtungen geschlossen waren, bleibt es beim vollen Beitrag. Die Verwaltung beruft sich dabei auf die Gebührensatzung, wonach eine Gebühr auch während einer vorübergehenden Schließung, die die Stadtverwaltung nicht zu vertreten hat, fällig wird. Zwar konnte der Regelbetrieb ab dem 29. Juni wieder aufgenommen werden, doch will die Stadt auf den Gebührenanteil für die letzten zwei Junitage verzichten. „Die Einzelerhebung von zwei Betreuungstagen wäre im Verhältnis zum Gebührenaufkommen mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden“, erklärte Jonica Sperling, Sachgebietsleiterin Bildung, Jugend und Betreuung, in der gestrigen Sitzung. Allerdings gilt die Gebührenfreiheit nicht für alle Eltern. Wer in einem systemrelevanten Betrieb arbeitet, und deshalb für seinen Nachwuchs die Notbetreuung in den Kindergärten in Anspruch genommen hat, muss für diese Zeit bezahlen. Der Stadt Geislingen entsteht durch den Gebührenerlass zunächst ein Einnahmenausfall von rund 450.000 Euro. Dieser wird jedoch durch die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg für Kommunen abgemildert. Geislingen erhält aus diesem Paket 435.750 Euro. „Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht aus, um den Ausfall an Erträgen zu kompensieren“, erläuterte Jonica Sperling. „Dieser Betrag dient nämlich auch zur Kompensierung anderer finanzieller Einbußen wie beispielsweise Einnahmeausfälle in Musikschule, Stadtbücherei und Volkshochschule.“  Während sich die Einnahmeausfälle während des Lock-Downs in den Bereichen Kindertagesstätten, Schulkind-Betreuung und Musikschule genau beziffern lassen, kann im Bereich der Stadtbücherei und Volkshochschule (VHS) nur ein Vergleich zum Vorjahr gezogen werden. Hier variieren die Einnahmen im Tagesgeschäft stark. Die VHS konnte zudem das wichtige
Standbein der Deutschkurse für Zuwanderer nicht bespielen. Beide Einrichtungen mussten im Vergleich zum Vorjahr Rückgänge bei den Einnahmen verzeichnen, die im Bereich der Stadtbücherei auch Folge der Haushaltskonsolidierung sind. Zum Stichtag 31. August 2020 waren das bei der VHS 135.400 Euro weniger als im Vorjahr, bei der Stadtbücherei 6.100 Euro. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die VHSen im Land mit einem zusätzlichen Landeszuschuss. Geislingen erhielt rund 19.700 Euro. Die allgemeine Soforthilfe des Landes kam aber, zumindest rein rechnerisch, keiner kulturellen Einrichtung zugute. Auch die Musikschule verzichtet auf Entgelte Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde außerdem beschlossen, ebenfalls die Entgelte für mehrere Kurse der Musikschule, die in den Monaten April bis September Corona bedingt nicht stattfinden konnten, zu erlassen. Das betrifft hauptsächlich den Bereich der Musikalischen Früherziehung, wo in Gruppen unterrichtet wird. Der Einnahmeausfall beträgt 30.194,65 Euro. Da aufgrund des Unterrichtsausfalls auch weniger Honorarkosten für Lehrkräfte angefallen sind, reduziert sich das Defizit auf 16.441.70 Euro.

PM Stadt Geislingen an der Steige 

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