Schottergärten sind nicht mehr zulässig – Baurechtsbehörde gibt Info-Paket an Bauwillige aus

Weiße Kiesel, Granit-Palisaden und grauer Betonstein – so sehen immer mehr Vorgärten aus. Was immer mehr Hausbesitzer schick und praktisch finden, entpuppt sich zusehends als Problem – für die Artenvielfalt und das Stadtklima nämlich. Nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz sind solche sogenannten Schottergärten allerdings als Gartengestaltung nicht mehr zulässig. Um darauf und auf die Folgen für die Natur aufmerksam zu machen, gibt die Baurechtsbehörde der Stadtverwaltung ab jetzt ausführliche Informationen an Bauwillige aus.

Hintergrund: Grünflächen haben eine hohe Bedeutung sowohl für die Natur als auch für uns Menschen. Entsprechend bepflanzt bieten sie Nahrung für bedrohte Schmetterlinge oder Wildbienen und dienen auch als Lebensraum für verschiedene Vogelarten. Zudem heizen sich begrünte Bereiche im Sommer deutlich weniger auf als Steinflächen und tragen durch Verdunstung zur Abkühlung bei, was bei unserem zunehmend wärmeren Klima ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Hinweise für eine bunte und insektenfreundliche Gartengestaltung bietet unter anderem die Internetseite bluehende-landschaft.de.

Gärten können also lebendige Orte sein, in denen Schmetterlinge, Vögel und Hummeln einen Platz finden und die zur Abkühlung der Siedlungen beitragen. Schottergärten bieten diese Vorzüge nicht.

Fotocredit Schottergarten: Netzwerk Blühende Landschaft 
Fotocredit Vielfältiger Garten: Sonja Pfau

PM Stadtverwaltung Geislingen

 

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