Oberbürgermeisterwahl am 18. Oktober 2020 – Briefwahl per Internet beantragen

Jede/-r Wahlberechtigte wird von Amts wegen bis spätestens 27. September 2020 mittels eines Wahlbenachrichtigungsbriefs über die Eintragung in das Wählerverzeichnis unterrichtet.

Wer am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen kann oder dies aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nicht möchte, hat nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefs die Möglichkeit, per Internet, per Post oder direkt beim Wahlamt, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, und bei den Bezirksämtern Briefwahl zu beantragen. Nähere Hinweise sind im Wahlbenachrichtigungsbrief aufgeführt.

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann aufgrund rechtlicher Fristen nicht vor Ende der Kalenderwoche 39, also nicht vor dem 25. September, vorgenommen werden.

Wer von zu Hause aus Briefwahl beantragen möchte, kann dies per Internet tun. Der entsprechende Link https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kdrs/eGovCenter/pool/Wahlschein/URS/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08117026 befindet sich auf der ersten Seite der städtischen Homepage www.goeppingen.de. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält bestimmte Daten, die zur online-Antragstellung zwingend erforderlich sind.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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