Aufgrund der aktuellen Witterung und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind das Grillen in und am Wald sowie der Konsum von Shishas auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen mit sofortiger Wirkung untersagt. Dies gilt sowohl für mitgebrachte Grillgeräte als auch für öffentliche Grillstellen. Es gilt die höchste Gefährdungsstufe.
PM Stadtverwaltung Göppingen