Waldbrandgefahr

Aufgrund der aktuellen Witterung und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr sind das Grillen in und am Wald sowie der Konsum von Shishas auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen mit sofortiger Wirkung untersagt. Dies gilt sowohl für mitgebrachte Grillgeräte als auch für öffentliche Grillstellen. Es gilt die höchste Gefährdungsstufe.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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