Neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen vom 9. Juni

  • Bereits seit dem 9. Juni sind Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen.
  • Die Corona-Verordnung des Landes wird mit Ausnahme des § 4a (Einrichtungen nach § 111a SGB V) bis einschließlich 30. Juni verlängert. § 4a tritt mit Ablauf des 14. Juni außer Kraft.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Bei Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
  • Das Sozialministerium kann nun auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.
  • Die Verordnungsermächtigung für Hygienevorgaben für Bäder wird auf Saunen erweitert.
  • Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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