Der Schnitt von Streuobstbäumen wird erstmals finanziell vom Land Baden-Württemberg gefördert. Anträge für den fünfjährigen Förderzeitraum ab der Schnittsaison Winter 2015/16 können bei der Stadt Göppingen bis zum 31. März 2015 eingereicht werden.
Der fachgerechte Schnitt eines Streuobstbaumes kann zweimal innerhalb von fünf Jahren mit jeweils 15 Euro bezuschusst werden. Somit bietet das Land Baden-Württemberg im Rahmen seiner Streuobstkonzeption erstmals einen finanziellen Anreiz und eine Wertschätzung für das Engagement der Streuobstwiesenbewirtschafter zum Erhalt der Streuobstbaumbestände. Streuobstwiesen als typische Kulturlandschaftslebensräume stellen außer ihrer landschaftsprägenden Funktion einen unverzichtbaren Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten dar. Nur durch die Sicherstellung der Wiesennutzung und vor allem des regelmäßigen Schnittes der Streuobstbäume kann dieser für den Landkreis einzigartige Lebensraum erhalten werden.
Die Prämie kann nur über Sammelanträge beim Land beantrag werden. Die Stadt Göppingen wird solch einen Sammelantrag für die im beigefügten Kartenausschnitt dargestellten Schwerpunktgebiete stellen, zu dem sich Bewirtschafter einer Streuobstwiese anmelden können. Liegt das Grundstück außerhalb eines Schwerpunktgebietes, können Interessierte sich dennoch melden. Es wird dann individuell geprüft, ob eine Teilnahme am Sammelantrag trotzdem möglich ist. Die Anmeldung bezieht sich auf den fünfjährigen Förderzeitraum ab dem Winter 2015/16. Mit der Anmeldung muss für die nächsten fünf Jahre festgelegt werden, wie viele Bäume in welchem Jahr geschnitten werden (Schnittkonzept).
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung zu erfüllen: -Großkronige, starkwüchsige Streuobstbäume, die in einem weiträumigen Abstand stehen außerhalb von Hausgärten und ohne Einzäunung. -Alle Entwicklungsstadien ab dem dritten Standjahr, der aktuelle Schnittzustand spielt keine Rolle (regelmäßig geschnitten Bäume oder auch länger nicht geschnittene Bäume). -Stammhöhe bis zum ersten Kronenansatz mindestens 1,40 Meter. -Nur Bäume im Außenbereich.
Brennkirschen- und Walnussbäume sowie tote Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das kommunale Streuobstförderprogramm der Stadt Göppingen, das sogenannte Baumgeld, wird parallel dazu fortgeführt. Eine Antragstellung bei beiden Streuobstförderprogrammen ist jedoch nicht möglich, da dies eine unzulässige Doppelförderung bedeuten würde. Der Streuobstwiesenbewirtschafter muss sich daher entscheiden, ob er für das städtische Baumgeld oder das landesweite Förderprogramm einen Antrag einreicht.
Die Antragsformulare für die Landesförderung inklusive weiterer Erläuterungen erhalten Interessierte in allen Bezirksämtern der Stadtteile, beim Referat Umweltschutz und Grünordnung, Telefon 07161 650-771, oder unter der Internetseite der Stadt Göppingen (Lebensraum>Naturschutz>Streuobstwiesen). Bei Interesse bitte die vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens 31.03.2015 an Stadt Göppingen, Referat Umweltschutz und Grünordnung, Nördliche Ringstraße 35, Fax 07161 650-98773 senden. Fragen beantwortet Gunnar Herbert, Telefon 07161 650-773, E-Mail GHerbert@Goeppingen.de. Sobald vom Land über den Förderantrag entschieden worden ist, werden von der Gemeinde Nachricht und Informationen zum weiteren Vorgehen erteilt.
PM