Anträge der CDU-Fraktion im Göppinger Gemeinderat: Gastronomie in Zeiten von Corona

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Auswirkungen der Corona-Krise haben alle Lebensbereiche empfindlich getroffen. Wir freuen uns, dass die Landesregierung es einem Teil der Gastronomiebetriebe (Speisewirtschaften) ermöglicht, ab dem 18. Mai 2020 wieder unter Auflagen zu öffnen. So kommt mehr Leben in viele Teile unserer Stadt und die Gastronomen haben mehr Hoffnung, ihre Existenzgrundlage zu sichern. Wir wünschen uns, dass es vom Land für alle anderen Bereiche der Gastronomie wie Bars und Schankwirtschaften auch eine baldige Perspektive für eine zügige Öffnung gibt.

Sie haben im Gemeinderat am 07. Mai 2020 bereits angekündigt, die Außenbewirtschaftungsflächen für Gastronomen großzügig auszudehnen, um Abstandsregelungen zu ermöglichen – und auf Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Wir begrüßen diese Vorschläge sehr, weil die Nutzung von Außenflächen es besser ermöglicht, Hygieneregeln einzuhalten, was im Innenbereich aufgrund baulicher Umstände oftmals nicht in der Form möglich ist. Fläche schafft Möglichkeiten.

Wir stellen darüber hinaus folgende Anträge, die wir bitten schnell und unbürokratisch umzusetzen:

1.)    Die Ausdehnung der Außenbewirtschaftungsflächen soll für das gesamte Stadtgebiet – einschließlich der Stadtbezirke – gelten. Dabei sind im Einvernehmen mit den betroffenen Anliegern auch kreative Lösungen, z.B. in angrenzenden Gärten oder Innenhöfen zu ermöglichen, die sonst nicht genutzt werden.

2.)   Da ab 18. Mai 2020 nur Speisewirtschaften öffnen dürfen, ist dafür Sorge zu tragen, dass alle anderen Gastronomiebetriebe wie Bars und Schankwirtschaften auch unverzüglich von diesen Maßnahmen profitieren, sobald das Land die Corona-Verordnungen dementsprechend gelockert bzw. angepasst hat.

3.)   Die Außenbewirtschaftung ist in Göppingen derzeit an Freitagen, Samstagen und Tagen vor Feiertagen bis 24 Uhr, an den restlichen Tagen bis 23 Uhr erlaubt. Wir beantragen, in diesem Jahr an allen Wochentagen die Außenbewirtschaftung bis 24 Uhr zu genehmigen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigt, dass es sowieso nicht allzu viele Tage gibt, an denen man wetterbedingt bis 24 Uhr draußen sitzen kann – und diese Tage fallen auch nicht zwingend auf einen Freitag oder Samstag.

4.)   Kreativen Konzepten, wie z.B. Pop-Up-Biergärten unter Einhaltung der Hygieneregelungen in Parks oder Grünanlagen sollte die Stadtverwaltung aufgeschlossen gegenüberstehen, sofern sich diesbezüglich Initiativen melden.

5.)   In Bezugnahme auf unseren vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltantrag „6K- Kleingewerbe, Kunst, Kultur, Kneipen zwischen (Stadt-)Kirche und Kornhausplatz“, der eine mittelfristige Quartiersentwicklung im Bereich Kirchstraße vorsieht: wir beantragen die Möglichkeit zu schaffen, für diesen Sommer Teilbereiche der Kirchstraße temporär (z.B. am Abend) für den Autoverkehr zu sperren, damit die zahlreichen anliegenden Gastronomiebetriebe dort eine gemeinsame Außenbewirtschaftung im Straßenraum etablieren können. Es gibt bereits konkrete Vorstellungen der dortigen Gastronomen für eine solche Initiative. Dazu sind zeitnah Gespräche der Stadtverwaltung mit den Gastronomen zu führen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese Idee verwirklicht werden kann.

6.)   Darüber hinaus sollen in diesem Jahr auch allen Einzelhändlern in unserer Stadt die Gebühren für Sondernutzungsgebühren ihrer Auslageflächen im Außenbereich erlassen werden, weil dies ein konkreter Beitrag zur Wirtschaftsförderung ist.

Wir bitten Sie, den Gemeinderat über diese Maßnahmen in der Sitzung am 28. Mai 2020 zu informieren (§34 GemO). Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

für die CDU-Fraktion im Göppinger Gemeinderat: Jan Tielesch

 

PM CDU Gemeinderatsfraktion Göppingen

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