Bioland appelliert an den Bundesrat, sich dem Gesetzänderungsantrag der Landesregierungen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein anzuschließen: Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen (Opt out) müssen bundesweit umgesetzt werden.
Bioland begrüßt den Vorschlag ausdrücklich. „Die Länder haben einen rechtssicheren Opt out-Vorschlag vorgelegt, der allen Landwirten die Gentechnikfreiheit zusichert und gewährleistet, dass Bio-Bauern ihre Richtlinien einhalten können“, erklärt Bioland-Präsident Jan Plagge. Das Opt out auf Länderebene verursache auf der relativ kleinen Fläche der Bundesrepublik unvermeidbare Kontaminationen mit GVO, der Gesetzgeber verletze damit seine Sorgfaltspflicht, so Plagge.
Nach der parlamentarischen Sommerpause soll die EU-Richtlinie 2015/412, die neue Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen ermöglicht, durch eine Überarbeitung des Deutschen Gentechnikgesetzes in nationales Recht übergeht.
Bioland fordert, dass Anbauverbote auf Bundesebene und mit bundesweit flächendeckender Gültigkeit ausgesprochen werden. Dem Gesetz zum Schutz der gentechnikfreien Produktion muss Priorität vor der „Koexistenz“ mit dem Gentech-Anbau eingeräumt werden. Zudem müssen bestehende Anbau- und Verwendungsverbote für Gentechnik-Pflanzen ohne EU-Zulassung unverändert beibehalten werden. Bioland fordert des Weiteren die Umsetzung des Verursacherprinzips im Gentechnikrecht, so dass die Entwickler und Nutzer gentechnisch veränderter Pflanzen für die hohen Kosten der Kontaminationsvermeidung in der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft haften.
Weiter teilt Bioland die Sorgen und Forderungen des Bundesratsauschusses zur Revision der EU-Ökoverordnung. Trotz einer Einigung im Europäischen Rat liegen keine Ergebnisse vor, die den Forderungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom Vorjahr ausreichend Rechnung tragen und gegenüber den bestehenden Rechtsvorschriften eine bessere Entwicklung der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft erwarten lassen. Es besteht nach wie vor grundlegender Änderungsbedarf, etwa zu den delegierten Rechtsakten, dem Abbau von Ausnahmen, dem Tierschutz und den Importregeln.
PM