Der Ministerrat hat am heutigen Dienstag (7. April 2020) Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Demnach sollen die Bewohner ihre Einrichtung nur noch aus triftigen Gründen, wie z.B. Arztbesuchen, verlassen dürfen. Auch Spaziergänge sollen nach Möglichkeit nur noch auf dem Gelände der Einrichtungen stattfinden bzw. dann nur noch unter strengen Auflagen im öffentlichen Raum möglich sein. Ziel ist es, zu verdeutlichen, wie wichtig eine strikte Kontaktpersonenreduzierung gerade für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist. Mit der neuen Verordnung sollen die Heimträger außerdem mehr Rechtssicherheit erhalten.
„Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen haben ein deutlich erhöhtes Risiko, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwere Symptome wie Atemnot zu entwickeln – und schließlich daran zu sterben. Die Landesregierung hat frühzeitig reagiert und zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um diese Menschen zu schützen. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und präzisieren die bereits geltenden strengen Regelungen dort, wo sie am dringendsten notwendig sind: in den Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (7. April 2020) nach der Kabinettssitzung in Stuttgart.
Vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe, die schwerst-mehrfachbehinderte Menschen betreuen, sei die Gefahr groß, sich mit dem Virus anzustecken. Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Pflegebedürftige, die neu aufgenommen werden, könnten ohne ihr Wissen das Virus mit in die Einrichtungen bringen. Das Virus könne sich dann dort rasch verbreiten und die Bewohnerinnen und Bewohner im schlimmsten Fall das Leben kosten. Das Land habe hier reagiert und erlaubt beispielsweise Besuche in Pflegeeinrichtungen nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter strengen Schutzvorkehrungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes zu beachten. Und auch für Neuzugänge habe das zuständige Ministerium für Soziales und Integration entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.
„Unsere bisherigen Maßnahmen sind absolut notwendig und zeigen auch Wirkung. Doch auch hier in Baden-Württemberg müssen wir in letzter Zeit leider beobachten, dass die Zahl der Infizierten in Alten- und Pflegeheimen steigt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. So seien in Baden-Württemberg laut Landesgesundheitsamt bei insgesamt 43 COVID-19-Ausbrüchen in 20 Stadt- und Landkreisen bereits 454 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegerinnen und Pfleger in entsprechenden Einrichtungen an COVID-19 erkrankt, 43 daran verstorben.
Minister Lucha: „Grund dafür ist oft, dass Bewohnerinnen und Bewohner ihre Einrichtung verlassen oder von Angehörigen abgeholt werden – in dieser Zeit ist ein Schutz vor einer Infektion nicht in dem Maße gewährleistet, wie dies in den Einrichtungen der Fall ist. Das Ergebnis: Eine Schutzlücke entsteht. Diese Lücke wollen wir jetzt schließen – und haben deswegen eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der wir das Verlassen von Einrichtungen nur aus triftigen Gründen zulassen.“ Ein triftiger Grund könnte die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen sein. Mit der Verordnung reagiere das Land auch auf das Drängen zahlreicher Verbände und Einrichtungsträger, noch stärker einzugreifen und die Kontakte für die Bewohnerinnen und Bewohner auf das absolut Notwendige zu beschränken.
„Erst am vergangenen Samstag haben wir angekündigt, Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Bewohnerinnen und Bewohner in Altenhilfeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und Pflegekräfte künftig noch stärker, noch gezielter als bisher auf das Corona-Virus zu testen. Die heutige Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen das Coronavirus. Natürlich sind Auflagen nicht schön, und manchmal ist es hart, sich an Verbote und Empfehlungen zu halten. Doch diese Maßnahmen sind absolut notwendig. Letztendlich geht es darum, Menschenleben zu retten. Das sollten wir uns alle stets bewusstmachen“, so Minister Lucha abschließend.
Hintergrundinformationen:
- Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zur Eindämmung des Coronavirus zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Grundlage dafür ist unter anderem die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO), sie ist abrufbar unter: baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
- Die Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Verlassens bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen vor Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung Heimbewohner – CoronaVO Heimbewohner) ist abrufbar unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200407_SM_CoronaVO_Heimbewohner.pdf
PM Staatsministerium Baden-Württemberg