Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2016 beantragen.
Bis zum 1. Oktober 2015 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 20. November 2015.
In Abstimmung mit der LAGG gelten 2016 folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;
- Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die aktuellen Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de. Die Unterlagen können auch angefordert werden bei der:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB), Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46, 70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de, christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.