Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass 2020 ist ab sofort erhältlich: Damit erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen.

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 kostenlos beim Referat Bürgerangebote und Soziales oder den Bezirksämtern beantragen. Dies gilt für Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, im Haushalt. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugs-person der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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