Ferien sollten die schönste Zeit des Jahres sein.

Ärgerlich nur, wenn der Flug Verspätung hatte oder das Gepäck verloren ging. Das einzig Gute: Oft hat man Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wann das der Fall ist und wie man sich beschwert, erklärt eine neue Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland.

Kehl – Verspätete Flüge sind in der Urlaubszeit keine Seltenheit. Das erlebte auch eine vierköpfige Familie aus Deutschland, die bei einer belgischen Airline Flüge von Kamerun über Brüssel nach Berlin gebucht hatte. Da der Flieger nach Brüssel verspätet war, verpassten sie ihren Anschlussflug. Nach den Ferien beschwerten sie sich bei der Airline, denn wegen der Verspätung stand ihnen eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zu. Doch die Fluggesellschaft berief sich auf „außergewöhnliche Umstände“ und lehnte ab. Erst nachdem die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Belgien den Fall übernahmen, bekam die Familie eine Entschädigung über insgesamt 2.400 Euro – denn die Airline konnte die behaupteten außergewöhnlichen Umstände nicht belegen.

Aber wann handelt es sich um außergewöhnliche Umstände? Und worauf genau hat man Anspruch, wenn der Flug verspätet ist, gestrichen wird oder es Probleme mit dem Gepäck gibt?

Die klassische Juristenantwort: Das kommt ganz darauf an. Wird ein Flug zum Beispiel auf den nächsten Tag verschoben, steht einem üblicherweise eine Hotelübernachtung zu. Und landet man erheblich später, hat man Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die kann je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro liegen, wenn die Verspätung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand wie z. B. Streik der Fluglotsen zurückzuführen ist. Auch bei gestrichenen Flügen können Reisende üblicherweise eine Entschädigung verlangen. Und falls der Koffer verloren geht oder beschädigt wird, muss die Airline den Schaden ersetzen.

Um seine Entschädigung zu erhalten, muss man sich allerdings bei der Fluggesellschaft beschweren. Wie das genau geschieht und was zu tun ist, wenn die Airline nicht reagiert, steht in der neuen Broschüre: „Fluggastrechte: Clever Reisen!“ des EVZ Deutschland. Sitzen Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island, hilft das EVZ Deutschland kostenlos weiter.

Die Broschüre gibt es kostenlos beim EVZ Deutschland gegen Übersendung eines frankierten Rückumschlages oder als pdf-Version im Internet.

PM

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