- OLG Hamm bestätigt: Mehrere Preiserhöhungen für Strom und Gas von ExtraEnergie waren unzulässig.
- Mehr als 4.200 Verbraucher:innen haben sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale angeschlossen.
- Angemeldete Betroffene können Rückzahlungen fordern und sich auf das Urteil berufen, sobald es rechtskräftig wird.
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH im Wesentlichen stattgegeben. Das Gericht bestätigt damit, dass mehrere Preiserhöhungen unzulässig waren, die ExtraEnergie 2022 vorgenommen hat.
Hierzu erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Das Urteil zeigt: Sammelklagen sorgen dafür, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankommt. Kein Unternehmen darf sich an Krisen bereichern. ExtraEnergie hatte die Preise für Strom und Gas in laufenden Verträgen drastisch erhöht – mitunter trotz Preisgarantie. Das Oberlandesgericht hat die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt: Die enormen Preiserhöhungen von Extraenergie waren rechtswidrig. Nun ist eine zügige Erstattung angezeigt.“
Der Klage haben sich mehr als 4.200 Menschen angeschlossen. Oft haben Betroffene mehr als 1.000 Euro zu viel gezahlt.
Worum geht es bei der Sammelklage gegen Extraenergie?
Die Extraenergie GmbH hat im Jahr 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Ziel ist, dass betroffene Verbraucher:innen zu viel gezahltes Geld zurückfordern können.
Erhalten Extraenergie-Geschädigte nun Geld zurück?
Sobald das Urteil rechtskräftig wird, gilt: Verbraucher:innen, die ins Klageregister eingetragen sind, können sich auf die Feststellungen des Gerichts berufen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Noch ist allerdings offen, ob Extraenergie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Sollte das Unternehmen diesen Schritt gehen, müssen betroffene Verbraucher:innen voraussichtlich weiter auf eine endgültige Klärung warten.
Können Betroffene sich noch zur Extraenergie-Sammelklage anmelden?
Eine Anmeldung zur Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Frist endete am 13. Juli 2026.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.