Brüssel genehmigt Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Die EU-Kommission hat heute die baden-württembergischen Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum von 2014 bis 2020 – gemeinsam mit 23 weiteren Entwicklungsprogrammen von EU-Mitgliedsstaaten und -Regionen –offiziell genehmigt. Neben neuen Schwerpunkten gibt es mehr Geld als in der vorherigen Förderperiode – insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro. 
„Die Brüsseler Genehmigung der neuen Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist eine gute Nachricht für die heimische Land- und Forstwirtschaft, den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, für die Erhaltung unserer einzigartigen Kulturlandschaften sowie für die regionale Entwicklung in unserem Land. Damit schlagen wir ein neues Kapitel in der Förderung für Landwirtschaft und Ländlichen Raum auf“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (26. Mai). „Mit der Genehmigung aus Brüssel können wir für die siebenjährige Förderperiode 2014 bis 2020 über den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) und weitere Landesmaßnahmen rund 1,9 Milliarden Euro Fördermittel in die Entwicklung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg investieren – das sind pro Jahr rund 270 Millionen Euro“, so Bonde.

Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen

Der Minister wies darauf hin, dass er mit der heute von der EU-Kommission erteilten Genehmigung die drei politischen Schwerpunktsetzungen der grün-roten Landesregierung für die ländliche Entwicklung bestätigt sehe: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Förderung der Nachhaltigkeit und des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie des Tierwohls sowie Förderung der ausgewogenen Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

„Die Landesregierung hat sich sehr engagiert für das Prinzip ‚Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ eingesetzt, das nun Grundlage aller Förderprogramme ist. Künftig werden damit viele Leistungen für Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz gefördert, für die es am Markt keine angemessene Entlohnung gibt. So können wir den wichtigen Einsatz der Bäuerinnen und Bauern im Land finanziell würdigen. Die 16 Förderprogramme im MEPL III unterstützen insbesondere die heimische Landwirtschaft und den Naturschutz. Sie fördern außerdem den Erhalt wertvoller Naturräume und die Vielfalt unserer Kulturlandschaften. Und sie helfen, einen lebendigen Ländlichen Raum zu erhalten“, sagte Bonde. Ganz besonders wies er auf die Erweiterung des Programmspektrums um die Förderung der Beratung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe und der Innovation hin. Der Minister dankte den Partnern des Ländlichen Raums für deren engagierte Mitwirkung an der Ausgestaltung der Programme. Bonde wies darauf hin, dass dank einer Übergangsregelung trotz des auf EU-Ebene verzögerten Genehmigungsverfahrens die Kontinuität der Förderung der ländlichen Entwicklung jederzeit gewährleistet worden sei.

Hintergrundinformationen:

Die Finanzierung der Förderprogramme des MEPL III ist eine Gemeinschaftsleistung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) mit einem Anteil von 710 Millionen Euro, der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 533 Millionen Euro und dem Beitrag des Landes Baden-Württemberg mit insgesamt 580 Millionen Euro. Zusammen mit zwei vom Land finanzierten Maßnahmen in Höhe von 44 Millionen Euro ergibt sich ein Gesamtumfang von 1,9 Milliarden Euro.

62 Prozent der Fördermittel fließen in die Agrarumwelt-, Grünland- und Naturschutzprogramme, 19 Prozent in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und zwölf Prozent in die Stärkung der ländlichen Wirtschaft. Hinzu kommt das Regionalentwicklungsprogramm LEADER mit einer im Vergleich zur Vorperiode verdoppelten finanziellen Ausstattung.

Die finanzstärksten Einzelprogramme sind nach den Worten von Minister Bonde das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), das mit seinen vom Land finanzierten Begleitprogrammen rund 90 Millionen Euro pro Jahr umfasst, die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit rund 49 Millionen Euro pro Jahr sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete mit rund 30 Millionen Euro jährlich. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm umfasst rund 34 Millionen Euro, die Flurneuordnung rund 20 Millionen Euro jährlich.

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Baden-Württemberg (MEPL III) ist unterwww.mepl.landwirtschaft-bw.de abrufbar. Informationen zu den Förderprogrammen sind außerdem unter www.mlr-bw.de abrufbar.
Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Baden-Württemberg umfasst folgende 16 Förderprogramme:

  • Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), 583 Millionen Euro.

Hinzu kommen noch 44 Millionen Euro zur Finanzierung der biologischen Schädlingsbekämpfung  mit Pheromonen und die Förderung der Bewirtschaftung von Flächen mit großer Hangneigung, die ursprünglich in FAKT vorgesehen war und jetzt vollständig aus Landesmitteln finanziert wird.

  • Landschaftspflegerichtlinie (LPR), 343 Millionen Euro
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), 210 Millionen Euro
  • Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW), 25 Millionen Euro
  • Umweltzulage Wald (UZW), 4 Millionen Euro
  • Naturnahe Gewässerentwicklung, 28 Millionen Euro
  • Beratung landwirtschaftlicher Betriebe, 39 Millionen Euro
  • Zusammenarbeit/Europäische Innovationspartnerschaft (EIP), 18 Millionen Euro
  • Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft, 2 Millionen Euro
  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), 207 Millionen Euro
  • Diversifizierung, 32 Millionen Euro
  • Marktstrukturverbesserung, 67 Millionen Euro
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), 133 Millionen Euro
  • Naturparke in Baden-Württemberg, 21 Millionen Euro
  • Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF), 4 Millionen Euro
  • LEADER, 84 Millionen Euro

Dazu kommen Mittel für Technische Hilfe in Höhe von 27 Millionen Euro.

Die EU-Kommission hat heute die baden-württembergischen Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum genehmigt. Damit sollen im Zeitraum bis 2020 die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der EU verbessert, Landschaft und Klima geschützt und das wirtschaftliche und soziale Gefüge ländlicher Gemeinschaften gestärkt werden. Baden-Württemberg werden in der laufenden Förderperiode damit rund 710 Millionen EU-Mittel zur Verfügung stehen.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission ist hier abrufbar: http://europa.eu

PM

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