Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Bewertung des Herbizids Glyphosat für abgeschlossen erklärt, ohne sich näher mit der neuen WHO-Einstufung des Stoffs als „wahrscheinlich krebserregend“ zu beschäftigen (siehe BfR-Mitteilung im Anhang). Dazu erklärt Harald Ebner, Gentechnik- und Glyphosatexperte der Grünen im Bundestag:
Das BfR und die Bundesregierung versuchen, sich beim Thema Glyphosat klammheimlich aus der Verantwortung zu stehlen. Um eine Prüfung der neuen WHO-Einstufung des Allzweck-Ackergifts als „wahrscheinlich krebserregend“ will das BfR sich offenbar drücken. Das ist skandalös, verantwortungslos und steht im krassen Widerspruch zu den Ankündigungen des BfR und der Bundesregierung, man werde die Einstufung des WHO-Krebsforschungsinstituts IARC gründlich prüfen und sich intensiv um die zugrundeliegenden Studien bemühen.
Die Bundesregierung betreibt folgenlose Ankündigungspolitik, statt die Gesundheitsgefahr ernst zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Es ist unfassbar, wie leichtfertig Regierung und BfR mit der schwerwiegenden Warnung einer WHO-Institution umgehen und behaupten, es gäbe „keinen akuten Handlungsbedarf“. Solange der Krebsverdacht nicht wissenschaftlich umfassend ausgeräumt ist, muss Glyphosat aus dem Verkehr gezogen werden. Vor allem der Verkauf an Privatanwender in Baumärkten und Gartencentern muss sofort gestoppt werden.
Leider kein Aprilscherz: just am 1. April hat die deutsche Risikobewertungsbehörde erklärt, sie habe ihre Arbeit in Sachen Glyphosat-Neubewertung nun abgeschlossen und ihren Bericht an die Europäische Lebensmittelaufsicht EFSA übermittelt. Das BfR, das derzeit für die Neubewertung zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung für die ganze EU zuständig ist, muss seiner Verantwortung gerecht werden und die WHO-Einstufung gründlich überprüfen, bevor es seinen Bericht an die europäischen Behörden übermittelt. Solange muss die Zulassungsverlängerung auf Eis gelegt werden, das gebietet das europäische Vorsorgeprinzip Dass das Institut seine Zuarbeit im EU-Genehmigungsverfahren laut eigenem Bekunden für abgeschlossen hält und die Prüfung des Krebsverdachts komplett an EFSA und EU abschieben will, ist nicht hinnehmbar.
PM