Unabhängige Energieagentur Landkreis Göppingen erinnert auch an das EWärmeG und empfiehlt Überprüfung älterer Heizungsanlagen / Austausch lohnt teilweise schon vor Ende der Frist
Mit 30 gilt ein Mensch noch als jung. Anders bei Heizungsanlagen: Sie sind nach dieser Zeit definitiv technisch überholt. Die Oldies verbrauchen übermäßig viel Brennstoff und sind wartungsanfällig. Für Heizkessel, die mehr als drei Jahrzehnte in Betrieb sind, schreibt die EnEV (Energieeinsparverordnung) daher seit 2014 einen Austausch vor. Die Regelung betrifft 2017 rund eine Million alte Gas- und Ölheizungen. „Jetzt ist die richtige Zeit, um alte Anlagen zu erneuern“, sagt Timm Engelhardt, Geschäftsführer der Energieagentur Landkreis Göppingen. Er erinnert gleichzeitig daran, dass baden-württembergische Hauseigentümer nach einem Heizungstausch das EWärmeG, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, beachten müssen. Dieses besagt, dass bei Inbetriebnahme einer neuen Heizung 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.
Von den 21 Millionen Heizungsanlagen, die in deutschen Kellern stehen, ist rund ein Fünftel älter als 27 Jahre. Das ergab 2014 eine Studie des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Älter als 30 Jahre sind nach Schätzungen eine Million Heizkessel. Die meisten davon dürfen laut EnEV nicht mehr länger laufen. „Diese Regelung gilt für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt“, sagt Timm Engelhardt. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind nicht betroffen. Eine weitere Ausnahme gilt für Anlagen von Hausbesitzerinnen und -besitzern, die seit 2002 oder länger in ihrem Eigenheim wohnen. Der Schornsteinfeger prüft, ob die Vorschrift eingehalten wird.
Wann ist die Heizung „alt“?
Eine energetische Prüfung durch einen Fachbetrieb lohnt sich bereits, wenn die Heizungsanlage seit rund 20 Jahre läuft. Denn neben einer erhöhten Anfälligkeit für Störungen kann ein Austausch oftmals wirtschaftlich sein. Moderne Brennwertkessel verbrauchen zehn bis 25 Prozent weniger Brennstoff als ihre alten Kollegen. Auch wenn die neue Anlage ein paar tausend Euro kostet, lohnt sich das finanziell – und entlastet das globale Klimakonto. Wie alt ein Kessel ist, lässt sich am Typenschild der Anlage ablesen oder aus dem Protokoll des Schornsteinfegers.
Erneuerbare Energie einsetzen
Wer in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage erneuert, muss dabei das EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) beachten. Es besagt, dass bei Inbetriebnahme einer neuen Heizung 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Erneuerbare Quellen sind Solarthermie, Holz, Biogas, Bioöl und Wärmepumpen. „Um die Auflage zu erfüllen, stehen aber auch etliche Zusatzoptionen zur Wahl“, erklärt der Agenturleiter. Dazu zählen etwa die Gebäudedämmung, der Einsatz von Photovoltaik, die Kraft-Wärme-Kopplung und ein finanziell geförderter Sanierungsfahrplan fürs Gebäude. Die Regierung will mit dem Gesetz erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen. Denn die Heizung und die Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen im Land. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch lag in Baden-Württemberg 2014 bei rund 13 Prozent.
Die Fachleute der Energieagentur empfehlen, einen Austausch der Heizungsanlage jetzt schon zu planen. Denn nach einer qualifizierten Beratung folgt die Entscheidung, welcher Heizungstyp mit welcher Leistung und Technik am besten passt. Auch parallele Maßnahmen wie der Austausch der ungeregelten Heizungspumpe, eine Isolierung der Heizungsrohre und ein hydraulischer Abgleich kommen am besten gleich mit in die Planung. Inklusive der Installation gehen dafür schnell ein paar Monate ins Land – und dann werden die Nächte schon wieder kühler.
Detaillierte und neutrale Informationen zur Austauschpflicht für alte Heizungen, zum EWärmeG und allen anderen Themen rund um die energetische Gebäudesanierung erhalten Interessierte bei der Energieagentur Landkreis Göppingen. Auch mit den einschlägigen Förderprogrammen sind die Spezialisten bestens vertraut.
Kontaktdaten:
Name: Timm Engelhardt, Geschäftsführer der Energieagentur Landkreis Göppingen
Adresse: Bahnhofstr. 7, 73033 Göppingen
E-Mail-Adresse: energieagentur@landkreis-goeppingen.de
Weiterführende Links
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB):
Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
enev-online:
Alte Heizkessel abschalten und erneuern: Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?