Beim Ein- oder Ausparken streifte ein Autofahrer am Mittwoch in Geislingen einen Skoda.
Dieser stand in der Zeit zwischen 8 Uhr und 16 Uhr auf einem Parkdeck in der Helfensteinstraße. Der unbekannte Unfallverursacher ließ Sachschaden in Höhe von ca. 2000 Euro zurück.
Die Polizei (Tel.: 07331/93270) sucht Zeugen. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Wer nach einem Parkplatzrempler einfach weiterfährt, begeht eine Straftat, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Ein Zettel mit der eigenen Anschrift oder eine Visitenkarte, die hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners geklemmt werden, reichen nicht aus. Wer Unfallflucht vermeiden will, muss warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt. Am besten informiert man die Polizei.Geldstrafen, Punkte, Fahrerlaubnisentzug und in besonders schweren Fällen können sogar Haftstrafen die Folgen von Unfallflucht sein. Erschwerend kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen hinzu.
PM