Geislingen: Aus der Beratung des Gemeinderats vom 18. Januar 2017

Gemeinderat berät über den Haushaltsplan 2017

Nachdem die Verwaltung im ursprünglichen Haushalts-planentwurf noch von einer Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern in Höhe von 425 v.H. ausgegangen war, sich aber durch die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,636 Millionen Euro und die Minderausgaben bei der Kreisumlage aufgrund der Senkung des Hebesatzes durch den Landkreis auf 34,1 % in Höhe von 261.300 Euro die finanzielle Situation der Stadt wieder verbessert verzichtet der Gemeinderat auf eine Erhöhung des Hebesatzes. Das bedeutet, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben wie gehabt bei 395 v.H..

Seit Dezember 2016 ergaben sich noch weitere Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf, die dem Gremium in der Sitzung vorgelegt wurden. Die Sachkostenbeiträge für die Schulen erhöhen sich von 2.850.000 Euro auf 2.959.000 Euro. Für den Einbau der Brandmeldeanlage bei der Daniel-Straub-Realschule wurden 125.000 Euro nachgemeldet, ebenso für die Sanierung des Flachdaches im Eingangsbereich der Jahnhalle, für die nun 50.000 Euro vorgesehen sind. Ein weiterer großer Betrag in Höhe von 225.000 Euro für die Sanierung der Seebachstraße wurde nachträglich aufgenommen sowie 50.000 Euro für die Erstellung eines Wendehammers in der Liebknechtstraße. Für die Sanierung der Seebachstraße werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 200.000 Euro eingeplant.

Im Verlauf der Beratungen diskutierten die Stadträtinnen und Stadträte über einen GAL-Antrag, 30.000 Euro für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ in den Haushaltsplan einzustellen, was jedoch mit 4 Ja- und 17 Neinstimmen abgelehnt wurde. Bei 18 Jastimmen und 3 Enthaltungen beschloss das Gremium, jährlich 2.500 Euro zur Pflanzung von Nadelbäumen bereits zu stellen.

Um für die Mobile Jugendarbeit mehr Raum zu schaffen wird die ehemalige Saunahütte am alten Hallenbad abgebaut und in der Au auf dem Gelände der GSW wieder errichtet. Die hierbei anfallenden Kosten für die Neuherstellung der Stromversorgung und anderes in Höhe von rund 10.000 Euro werden laut einstimmigem Beschluss auch in den Haushaltsplan mit aufgenommen.

Laut der neuen Änderungsliste beläuft sich nun das Volumen des Verwaltungshaushaltes auf 68.497.680 Euro in Einnahme und Ausgabe. Der Vermögenshaushalt umfasst in Einnahme und Ausgabe 7.594.360 Euro.

Stadtkämmerer Bernd Pawlak geht in 2017 von einer Deckungslücke in Höhe von 2.358.365 Euro und einer Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.513.060 Euro aus. Im Vermögenshaushalt fehlen laut Haushaltsplan 4.513.060 Euro. Dieser Betrag soll durch eine Entnahme aus der Rücklage und der Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt werden.

Die Rücklage belief sich am 01.01.2017 auf 12.354.290 Euro. Unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen Situation und der Einschätzungen über die künftige Entwicklung wir die Rücklage am 01.01.2018 bei 9.995.925 Euro, ein Jahr später bei 9.816.925 Euro, am 01.01.2020 bei 6.856.925 Euro und am 31.12.2020 bei 2.410.925 Euro liegen. Das bedeutet für diesen Zeitraum eine Rücklagenentnahme von insgesamt rund 9.943.365 Euro.

Aus heutiger Sicht kann der Schuldenstand von derzeit 21,68 Millionen Euro auf 16,275 Millionen Euro zum 31.12.2020 gesenkt werden.

Über die endgültige Fassung des Haushaltsplans beschließt der Gemeinderat am 1. Februar 2017.

Situation an der Gemeinschaftsschule am Tegelberg

Kontrovers diskutierte der Gemeinderat verschiedene Lösungsvorschläge hinsichtlich der beengten Raumsituation und der Mensa in der Tegelbergschule.

Bereits in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien wurden im Rahmen einer Schulkonferenz in der Gemeinschaftsschule am Tegelberg von der Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten erläutert um der derzeit beengten Raumsituation insbesondere auch in der Mensa Herr zu werden.

Schulkonferenz und Schulleitung zeigten sich mit den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden wenn auch zähneknirschend.

Oberbürgermeister Frank Dehmer verdeutlichte, dass die Verwaltung derzeit aber keine andere Lösung sehe um kurzfristig Erleichterung zu schaffen.

Auch der Gemeinderat diskutierte rund zwei Stunden über dieses Thema und besserte den Beschlussantrag der Stadtverwaltung nach.

Der endgültige Beschluss lautet folgendermaßen:

  1. Die Verwaltung schlägt folgende vorübergehende schulorganisatorische Maßnahmen vor:
  2. Das Gremium spricht sich dafür aus, gem. § 25 Abs. 2 Schulgesetz den Schulsprengel (Einzugsbereich) für die Grundschule der Gemeinschaftsschule so zu verkleinern, dass die Grundschule nur noch zweizügig belegt wird.
  3. Das Gremium spricht sich darüber hinaus dafür aus, auch die Gemeinschaftsschule ab der fünften Klasse nur noch für zwei Züge anzubieten.
  4. Das Mittagessen im Grundschulbereich soll für eine maximale Zahl von 75 Schülern angeboten werden. Dies wird von der Schulleitung in Eigenverantwortung geregelt.
  5. Das Mittagessen für die Schülerinnenund Schüler ab Klasse 8 erfolgt ab dem Schuljahr 2017/2018 nicht mehr im Rahmen der Mensa-Organisation.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, 2017 eine exakte bauliche Planung für eine

adäquate Mensalösung in der Gemeinschaftsschule am Tegelberg zu erstellen.

Über jeden dieser Punkte wurde separat abgestimmt.

Die Punkte I. 2., I 3. I.4 und II. wurden bei 20 Jastimmen einstimmig,

der Punkt I. mehrheitlich mit 11 Ja-, 7 Neinstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Punkt I. 1. wurde mit 12 Jastimmen und 8 Gegenstimmen ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ottmar Dörrer, Leiter der Tegelbergschule, sagte, seiner Meinung nach sei eine Begrenzung des Schulbezirks schwierig, da die Anzahl der Schulneulinge je Straße nicht jedes Schuljahr konstant sei. Ihm käme entgegen, wenn er bei der Schulaufnahme im Einzelfall entscheiden könne, z.B. nach den Kriterien Geschwisterkinder oder Nähe zur Schule.

Alle Anwesenden äußerten sich positiv darüber, dass eine horizontale Teilung der Tegelbergschule vermieden werden kann.

Zudem galt ihr Dank auch der Gemeinde Gottes für die gute Kooperationsbereitschaft hinsichtlich der Unterbringung der Mensa in deren Räumlichkeiten.

PM

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