Wäschenbeuren: Steuern, Beiträge und Gebühren bleiben auch 2017 unverändert

Ausnahme: Leichte Gebührensenkung bei der Niederschlagswassergebühr

Wäschenbeuren gehört zu den ganz wenigen Gemeinden, deren Abgaben nicht nur deutlich unter dem Kreisdurchschnitt, sondern auch unter dem Landesdurchschnitt liegen. Zum Teil gehen die letzten Anpassungen zurück auf die Jahrtausendwende. Die Bürgerschaft spart dadurch eine Menge Geld.

Dass es den Finanzen der Gemeinde dennoch gut geht, liegt vor allem am steilen Entwicklungsprozess, der zusätzliche Steuerzahler in den Ort gebracht hat. Aber auch die vorausschauende Baulandpolitik hat die Vermögenssituation nachhaltig gestärkt. Nicht vergessen werden dürfen aber auch die laufenden Erlöse aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen. Dieses Engagement geht über die Pflichtaufgaben einer Gemeinde weit hinaus. Aufgrund des Mittelzuflusses hat es sich bisher der Gemeinderat geleistet, bei den örtlichen Einnahmen immer wieder Nullrunden einzulegen. Bei der jüngsten Gremiumsberatung wurde aber offensichtlich, dass der Entkoppelungsprozess aus der Sicht der Gemeindeverwaltung nicht mehr länger hinnehmbar ist. So hat sich beispielsweise der Abmangel bei den örtlichen Kindergärten von 198.895 € im Jahr 2008 auf 435.800 € im Jahr 2017 erhöht. Die Gebühren blieben jedoch in dieser Zeit unverändert. Wäschenbeuren hinkt somit den von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlenen Kindergartengebühren um 33 – 35 % hinterher. Zu Lasten der Gemeinde entfallen somit Einnahmen, welche viele Eltern von der Steuer absetzen könnten. In den Beratungen zeigten sich die Ratsmitglieder offen für die von der Verwaltung vorgetragenen Argumente. Für das Jahr 2017 soll es jedoch weiterhin bei den bisherigen Sätzen bleiben. Eine angemessene Erhöhung für das Jahr 2018 wurde aber in Aussicht gestellt. Dies gilt auch für andere Abgaben der Kommune. Die Anpassungsbeträge waren aber nicht Gegenstand der Absprache.

Beschlossen wurde aber eine Ermäßigung bei den Niederschlagswassergebühren um 4 ct/m³.

PM

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