Stuttgart. „Endlich ist die überfällige pragmatische Lösung zur Entsorgung hochkonzentrierter HBCD-haltiger Dämmstoffe unter Dach und Fach“, freut sich Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold über die Ergänzung des entsprechenden Erlasses durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Die Handwerksbetriebe im Land – insbesondere die Dachdecker – hätten nun wieder die Möglichkeit, bei Sanierungen anfallende Monochargen bei Entsorgern abzugeben.
„Dreh- und Angelpunkt der Lösung ist die Aufhebung des Vermischungsverbots“, so Reichhold. Um zulässige Grenzwerte sicherzustellen, können die Entsorger HBCD-haltige Abfälle mit anderen geeigneten Abfällen mischen. Nachdem es den Müllverbrennungsanlagen erlaubt sei, die kritischen Abfälle wieder nach gängiger Praxis zu entsorgen, erwarte das Handwerk, dass sie auch zu denselben Bedingungen und Preisen angenommen werden. Alles andere sei inakzeptabel.
„Ein großer Wermutstropfen ist jedoch die Tatsache, dass die Regelung nur auf zwei Jahre befristet ist. Das grundsätzliche Entsorgungsproblem HBCD-haltiger Dämmstoffe von Fassadensanierungen und Flachdächern ist dadurch nicht gelöst, sondern lediglich aufgeschoben“, so Reichhold. Ob in zwei Jahren tatsächlich praktikable stoffliche Verwertungswege am Markt zur Verfügung stehen werden, bleibe abzuwarten. „Darüber sollte auf der Umweltministerkonferenz Ende des Monats, auf der das Thema ja auf der Agenda steht, nochmals gesprochen werden“, appelliert Reichhold.
PM