Anfang April konnte die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverein einen Sammelantrag zur Landesstreuobstförderung beim Regierungspräsidium einreichen.
Ende Oktober 2015 ging dann, wie bereits berichtet, der vorläufige Bewilligungsbescheid ein. Der Sammelantrag wurde in das weitere Förderverfahren aufgenommen. Rein formhalber kann eine endgültige Bewilligung erst nach dem Aufstockungsbeschluss des Kabinetts erfolgen. Nach Informationen des Landschaftserhaltungsverband sowie nach Rückmeldung des Regierungspräsidiums handelt es sich hierbei jedoch nur um eine formale Angelegenheit, sodass die teilnehmenden Eigentümer, die für 2015/2016 ihre Bäume für die Schnittmaßnahme des Landes angemeldet haben, mit dem Schnitt beginnen können. Die betroffenen Eigentümer wurden Anfang November schriftlich darüber informiert. Wir bitten daher die Streuobstbaumbesitzer die entsprechenden Schnittmaßnahmen an den angegebenen Bäumen durchzuführen und der Gemeinde bis zum 01.05.2016 zu melden.
Bei Fragen steht Ihnen gerne das Hauptamt unter m.funk@waeschenbeuren.de oder 07172/9266-20 zur Verfügung.