Mir fiel auf, dass ich lange einem Irrglauben zum Opfer fiel. Das erste Wort zum Sonntag habe ich nicht am 3. sondern am 2. Oktober 2011 geschrieben. Was sich aus einer spontanen Aktion entwickelte, sollte Kontinuität werden und dauert nun schon eine halbe Generation – ausgefallen ist es in der ganzen Zeit nicht ein einziges Mal.Aber auch hier ist der Zenit überschritten und es ist nur noch eine Frage, bis es eingestellt wird. Aber es gibt noch sehr viele Themen, die ich ansprechen möchte und darum wird es bestimmt auch seinen 16. Geburtstag noch erleben. Mich pisst gerade nur ziemlich an, dass ich jede Woche aufs Neue warne, aber nichts passiert. Die das lesen, wissen vermutlich alle, worum es geht. Aber die man erreichen müsste, an die komme ich mit diesen Worten kaum ran.Das gestrige Jubiläum habe ich für mich allein in der Steiermark gefeiert – ein Bundesland mit FPÖ-Landeshauptmann. Heute morgen war ich in einer Bäckerei und habe mich mit einer fleißigen asiatischen Bäckerin unterhalten. Ich habe mich dann demonstrativ vor der Kundschaft darüber ausgelassen, dass hier eine Migrantin vorbildlich vorangeht und das Land trotzdem von der FPÖ regiert wird. Eine Kundin sprang mir spontan zur Seite und meinte, wie sehr sie sich für ihre Heimat schämt. Sie mache sich auch große Sorgen, weil die Zustände in der Steiermark sich immer weiter ausbreiten. Diese Sorge teile ich voll und ganz und gerade deswegen tue ich meinen Unmut regelmäßig kund, weil ich da nicht mehr schweigen kann.An dieser Stelle möchte ich wieder einmal auf dieses Lied der von mir sehr geschätzten steirischen Band aufmerksam machen:Leider gab es auch diese Woche wieder traurige Jahrestage, die nicht unerwähnt bleiben dürfen:
Das Massaker von Babyn Jar am 29. und 30. September 1941 war das größte einzelne Massenverbrechen an der jüdischen Bevölkerung während des Holocaust. Innerhalb von nur 36 Stunden ermordeten deutsche Einsatzgruppen, SS-Einheiten und Polizisten mit logistischer Unterstützung der Wehrmacht 33.771 jüdische Männer, Frauen und Kinder in einer Schlucht am Stadtrand von Kiew.Der Ablauf des Verbrechens
- Der Vorwand: Nach der Besetzung Kiews durch deutsche Truppen im September 1941 kam es zu Sabotageakten und Sprengungen durch den sowjetischen Geheimdienst. Die deutschen Besatzer machten dafür fälschlicherweise die jüdische Bevölkerung verantwortlich.
- Die Täuschung: Am 28. September wurde die jüdische Bevölkerung aufgefordert, sich am Folgetag mit Dokumenten, Wertsachen und Kleidung zu sammeln. Die Menschen vermuteten eine bevorstehende Umsiedlung oder Evakuierung.
- Die Exekution: Die Menschen wurden stattdessen zur Schlucht Babyn Jar getrieben. Dort mussten sie sich komplett entkleiden, wurden in kleinen Gruppen in die Schlucht geführt und systematisch per Genickschuss oder mit Maschinengewehren ermordet.
Beteiligte TätergruppenVerantwortlich für die Organisation und Durchführung war das Sonderkommando 4a der Einsatzgruppe C unter der Leitung von Paul Blobel. Unterstützt wurden sie vom Sicherheitsdienst der SS (SD), Einheiten der Ordnungspolizei, der Wehrmacht (die den logistischen Rahmen absicherte) sowie lokalen Hilfspolizisten.Weitere Morde und VertuschungDie Schlucht blieb bis zur Rückeroberung Kiews durch die Rote Armee im Jahr 1943 eine permanente Hinrichtungsstätte. Neben Jüdinnen und Juden ermordeten die Nationalsozialisten dort auch sowjetische Kriegsgefangene, Sinti und Roma, psychisch Kranke sowie ukrainische Nationalisten. Die Gesamtzahl der Opfer in Babyn Jar wird auf 65.000 bis 100.000 Menschen geschätzt.Beim Rückzug im Sommer 1943 versuchte das NS-Regime im Rahmen der „Sonderaktion 1005“ die Spuren zu verwischen, indem KZ-Häftlinge gezwungen wurden, die Leichen wieder auszugraben und zu verbrennen.Nachwirkung und GedenkenZu Sowjetzeiten wurde die spezifisch jüdische Identität der Opfer lange Zeit verschwiegen; Denkmäler erinnerten meist nur allgemein an „friedliche sowjetische Bürger“. Erst nach dem Zerfall der Sowjetunion und der Unabhängigkeit der Ukraine wandelte sich der Ort zu einer zentralen Gedenkstätte. Ausführliche zeitgeschichtliche Informationen und Dokumente bietet unter anderem die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Ausstellungen wie in der Topographie des Terrors.
Der Werdauer Oberschülerprozess im Mai und Oktober 1951 war ein politischer Schauprozess in der frühen DDR, bei dem 19 jugendliche Mitglieder einer Widerstandsgruppe zu insgesamt 130 Jahren Zuchthaus verurteilt wurden. Die Jugendlichen, die größtenteils die Alexander-von-Humboldt-Oberschule im sächsischen Werdau besuchten, leisteten gewaltfreien Widerstand gegen das SED-Regime und setzten ein frühes Zeichen für Zivilcourage.Hintergrund und WiderstandsaktionenIm Vorfeld der ersten (unfreien) Volkskammerwahlen im Oktober 1950 formierte sich in Werdau eine jugendliche Opposition. Rund 20 Schülerinnen und Schüler schlossen sich zusammen, um auf den Scheincharakter der Wahlen aufmerksam zu machen.
- Flugblattaktionen: Die Gruppe stellte unter anderem mit einer Kinderschreibmaschine Handzettel her, in denen sie zum Wahlboykott aufriefen.
- Protestaktionen: Sie malten politische Parolen an Hauswände, störten SED-Propagandaveranstaltungen und protestierten gegen das Todesurteil an dem Oberschüler Hermann Joseph Flade.
- Vernetzung: Die Gruppe hielt zudem Kontakt zur Westberliner Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU), von der sie Infomaterial bezog.
Verhaftung und der ScheinprozessNachdem die Behörden auf die Gruppe aufmerksam geworden waren, schlug die DDR-Staatssicherheit im Mai 1951 zu und verhaftete die Jugendlichen schrittweise.Die Gerichtsverhandlung fand vor dem Landgericht Zwickau statt und endete am 3. Oktober 1951. Der Prozess war durch massives Justizunrecht geprägt:
- Ausschluss der Öffentlichkeit: Obwohl das Verfahren formal als öffentlich deklariert wurde, durften Eltern und Angehörige den Saal nicht betreten. Stattdessen saßen rund 50 ausgewählte SED-Funktionäre im Publikum.
- Zensur: In den gesteuerten DDR-Medien durfte nicht über das Verfahren berichtet werden.
Die UrteileDas Gericht verurteilte die 19 Angeklagten wegen angeblicher „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen“ nach Artikel 6 der DDR-Verfassung zu drakonischen Zuchthausstrafen zwischen 2 und 15 Jahren.
Bekannte Betroffene Urteil / Schicksal Gerhard Schneider Zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt; saß unter anderem im berüchtigten Zuchthaus Waldheim ein. Achim Beyer Erhielt ebenfalls eine hohe Haftstrafe und wurde am 13. Oktober 1956 als letztes Mitglied der Gruppe vorzeitig entlassen. Nachwirkung und GedenkenNach ihrer Haftentlassung flohen viele der Betroffenen in die Bundesrepublik, einige blieben jedoch in der DDR. Nach dem Ende der SED-Diktatur wurden die Urteile in den 1990er-Jahren offiziell aufgehoben und die Betroffenen rehabilitiert.Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie Dokumentarfilme halten die Erinnerung an den Prozess als Symbol des frühen DDR-Justizterrors und des Mutes der Jugendlichen aufrecht.Am 29. September wurde Edmund Stoiber 85 Jahre alt. Als ich 2002 Erstwähler war, war er für mich so eine Art Feindbild.Und auch wenn ich ihm bis heute inhaltlich alles andere nah stehe, muss man doch anerkennen, dass er ein integrer Mensch mit Prinzipien und Linie ist, was heute immer mehr verloren geht. Retrospektivisch würde ich sogar sagen, dass er als Person ein besserer Kanzler gewesen wäre als es Gerhard Schröder war. Leider hört man heute kaum etwas von ihm. Es wäre mehr als dringlich geboten, dass er klar Position gegen Missstände bezieht.Dann habe ich neulich eine Reportage über die Vertreibung seiner Frau Karin als Kind gesehen:Hier die komplette Reportage:Es ist ja kein Geheimnis, dass ich die Vertreibung der deutschsprachigen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei vom Prinzip her für richtig empfand, aber solche Geschichten sind einfach nur brutal und ich war den Tränen nah, als ich das Video gesehen habe. Karin Stoiber war damals ungefähr so alt, wie meine älteste Nichte heute ist und der Gedanke, dass ihr so etwas widerfahren könnte, ist für mich unerträglich. Als ich so alt war, habe ich als Westdeutscher die traumatischen Grenzkontrollen der DDR miterleben müssen, was mich bis heute prägt, aber auch das ist harmlos im Gegensatz zu dem, was sie erleben musste.Da die Jubiläumsausgabe jetzt schon eine der längsten ist, die ich je verfasst habe, möchte ich auf meinen üblichen historischen Schluss auf die Gegenwart verzichten – das könnt ihr euch diesmal selbst zusammenreimen.Marcel Kunz