Gemeinde Albershausen verfügt über ein neues bebauungsplanmäßig abgesichertes Gewerbegebiet

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eschle“ als Satzung beschlossen

In einem langwierigen Verfahren und zahlreichen Verhandlungen konnten fast ausweglos erscheinende Hürden ausgeräumt werden. Die Gemeinde hatte sich vorwiegend mit Bedenken des Regierungspräsidiums hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung und Anbindung an die Bundesstraße sowie mit Belangen des Naturschutzes – insbesondere des Artenschutzes – auseinanderzusetzen.

Nun hat das Gremium in seiner letzten Sitzung im Rahmen des Abwägungsprozesses über die vorgebrachten Stellungnahmen in Form von Anregungen und Bedenken entschieden und den Satzungsbeschluss gefasst. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) konnte die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht nachvollziehen, es sei unverständlich, dass die Begründung jeglichen Bedarfs eingefordert werde. Der Städteplaner, Manfred Mezger vom Büro mquadrat wies jedoch darauf hin, es handle sich hierbei lediglich um eine Anregung, eine rechtliche Verzögerung könne daraus nicht entstehen.

Gemeinderat Roland Hirsch (BWV) bemängelte die extrem lange Verfahrensdauer. Potentielle Investoren könnte dieses Ausmaß an Bürokratie in Deutschland fast nicht zugemutet werden, insofern sei es zumindest nachvollziehbar, wenn eine Produktionsverlagerung ins Ausland erfolge. Gemeinderat Martin Kaess (FWS) fand die vorgeschriebene Dachbegrünung von 80% als relativ hoch. Der Planer stellte klar, durch diese Vorgabe werde der nachzuweisende naturschutzrechtliche Ausgleich in Form des Alt- und Totholzkonzeptes weniger stark in Anspruch genommen. Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) hinterfragte die Vorschriften zu Werbeanlagen. Hintergrund dieser Festsetzung, so Manfred Mezger, sei es, die Ablenkung der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Der Planer betonte, in diesem Gewerbegebiet sei zum Schutz des örtlichen Einzelhandels die Agglomeration (Anhäufung) von Einzelhandel nicht zugelassen.

Der Bebauungsplan wurde einstimmig als Satzung beschlossen.

PM

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