Burgruine Hohenstaufen: Feuerwerksverbot auf dem Gipfel und um die Ruine – Silvesterpanorama störungsfrei genießen

Der Hohenstaufen bietet einen weiten Ausblick über Göppingen und das Umland. Viele Besucherinnen und Besucher schätzen an Silvester das Panorama. Um einen sicheren Start ins neue Jahr zu garantieren, herrscht an Silvester ein striktes Feuerwerksverbot rund um die Burgruine. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bitten alle Feiernden um die Einhaltung des Verbots – zum Schutz für Mensch und Umwelt.

Ohne Böller und Raketen

Die geschichtsträchtige Burgruine und das grandiose Panorama locken jedes Jahr viele Gäste auf den Hohenstaufen. Gerade an Silvester ist der Besuch des Berggipfels beliebt, um von hier aus das Feuerwerk zu beobachten. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Gäste an der Burgruine erwartet, die gemeinsam in das neue Jahr 2025 starten wollen. Die liebgewonnene Tradition hat jedoch eine Regel: Auch dieses Mal herrscht wieder ein striktes Feuerwerksverbot. Rund um die Burgruine sind daher Böller, Fontänen, Raketen und sonstiges Feuerwerk untersagt. Die Maßnahme dient der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz des Waldes und seiner tierischen Bewohner. Das Feuerwerksverbot auf dem Stauferberg ist nicht neu und beruft sich auf § 41 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg. Die Staatlichen Schlösser und Gärten setzen auf die Vernunft, damit auch in diesem Jahr alle Gäste wieder feuerwerksfrei und sicher ins neue Jahr feiern.

PM Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

 

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