Forstrevier Göppingen informiert zur Flächenlosversteigerung

Am Donnerstag, 21. März, findet um 19 Uhr im Tennis Club Göppingen, J.-F.-Kennedy-Straße, die diesjährige Flächenlosversteigerung statt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung wird darauf hingewiesen, dass für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang (Polterholz) die Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang verbindlich ist.

Bei der Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang ist der Käufer verpflichtet, gewisse Bedingungen einzuhalten (Merkblatt / PEFC-Standards). Diese Aufarbeitungsbedingungen können auf den Seiten des Forstamtes Göppingen unter www.lkgp.de nachgelesen werden. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von Forst BW. Käufer von Flächenlosen erkennen die Aufarbeitungsbedingungen an und versichern mit ihrer Unterschrift, dass der Aufarbeitende an einem Motorsägen-Kurs teilgenommen hat.

Insgesamt kommen ca. 30 Flächenlose zum Verkauf. Die liegenden Flächenlose sind ausschließlich Gipfel-Lose. Aufarbeitungsgrenze des Restholzes bis 7 Zentimeter Durchmesser.d.H. Die Flächenlose können ab dem 16. März vor Ort besichtigt werden.

Aus folgenden Wald-Abteilungen werden Flächenlose zum Verkauf angeboten:

Bereich Spitalwald: am Dr.Herbert-König-Weg (Zugang über L1075, von Göppingen Richtung Hohenstaufen, an der Abzweigung steinerne Bank rechts

Bereich Spitalwald: ab Einfahrt Wannenhof

Bereich Öde: Göppingen Richtung Jebenhausen, Bereich zwischen Wanderparkplatz Öde und alter Sportplatz Jebenhausen (siehe Detailkarte im TC Heim J.-F.-Kennedy-Straße in Göppingen)

Abfuhrfrist: 30.12.2024, Sperrzeit: 30.04.- 31.08.2024

Abgabe: Nur gegen Rechnung Nicht aufgearbeitetes Holz auf den Flächenlosen geht nach Jahresabschluss 2024 an die Stadt Göppingen über. Eine Aufarbeitungsverlängerung wird nicht gewährt! Holz mit Nr. Blättchen, gekennzeichnetes Holz, generell stehendes Holz und bereits aufgearbeitetes Schichtholz im Flächenlos gehören nicht zum Verkaufslos (Vorjahresbesitzer). Die Lagerung des Holzes am Wegrand wird bis maximal acht Wochen (ohne Abdeckung) gestattet.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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